In Bayern wollen Gemeinden ein Redeverbot für Björn Höcke von der AfD verhängen. Das ursprüngliche Begehren, eine AfD-Veranstaltung zu untersagen, wäre rechtsstaatwidrig gewesen. Stattdessen kam das Gericht auf die Idee, wie das Bundesverfassungsgericht Hinweise zu geben, die ein Redeverbot suggerieren könnten. Artikel 5 Grundgesetz garantiert jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Für Prof. Werner Patzelt ist die Sache klar. In diesem Fall handele es sich nach ihm um eine „Sumpfblüte der politischen Korrektheit“.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 13. Februar 2026
