Tarifrunde Deutsche Post AG: Hohe Zustimmung zum Tarifergebnis bei der Urabstimmung

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In der nach dem in der vierten Verhandlungsrunde erzielten Tarifergebnis fĂŒr die rund 160.000 TarifbeschĂ€ftigten der Deutschen Post AG eingeleiteten Urabstimmung haben sich die ver.di-Mitglieder des Unternehmens fĂŒr die Annahme des Tarifergebnisses entschieden. In der Urabstimmung votierten 61,7 Prozent der Befragten fĂŒr die Annahme des Tarifergebnisses. Die ver.di-Tarifkommission hat auf ihrer Sitzung am heutigen Freitag (31.3.23) dem Tarifergebnis zugestimmt; damit tritt der Tarifvertrag in Kraft. 

„Die deutliche Zustimmung zum Tarifergebnis zeigt, dass wir mit unserem Ziel, insbesondere fĂŒr die unteren Entgeltgruppen einen Inflationsausgleich zu schaffen, richtig lagen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und VerhandlungsfĂŒhrerin Andrea Kocsis (Foto). „Ohne den Druck und die hohe Streikbereitschaft unserer Mitglieder hĂ€tten wir dieses Ziel nicht erreichen können. Dass sich ein Teil der Mitglieder mehr gewĂŒnscht hĂ€tte, ist angesichts der hohen Preissteigerungsrate absolut verstĂ€ndlich. Der Abschluss ist ein Kompromiss, aber am Ende auch ein gutes Ergebnis fĂŒr unsere Mitglieder.“ 

Der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. Dezember 2024 hat, sieht folgende Regelungen vor: Die TarifbeschĂ€ftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten im April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 Euro (TeilzeitbeschĂ€ftigte anteilig); von Mai 2023 bis einschließlich MĂ€rz 2024 erhalten sie zudem eine monatliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 180 Euro. Ab April 2024 erhalten alle VollzeitbeschĂ€ftigten eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 Euro (TeilzeitbeschĂ€ftigte anteilig); das entspricht in den unteren drei Entgeltgruppen, in denen fast 90 Prozent der BeschĂ€ftigten eingruppiert sind, einer Erhöhung von 16,1 bis elf Prozent. 

Zudem erwerben kĂŒnftig neu eingestellte BeschĂ€ftigte bereits nach 30 Tagen TĂ€tigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, bislang war dies erst nach einem Jahr BeschĂ€ftigung der Fall. Die Postzulage fĂŒr die Beamtinnen und Beamten bei der Post in Höhe von vier Prozent der individuellen Besoldung wird fortgeschrieben.

Text/Foto: Verdi