Die CDU-Fraktion begrüßt das jüngste Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Sonntagsöffnung digitaler Kleinstsupermärkte. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas (Foto): „Das Urteil ist ein klares Zeichen für Fortschritt und moderne Lebensrealitäten in Sachsen-Anhalt. Die Klage der Gewerkschaft Verdi gegen das novellierte Ladenöffnungszeitengesetz ist abgewiesen worden. Damit ist nun höchstrichterlich geklärt: Das neue „Sachsen-Anhalt-Modell“ bei der Ladenöffnung ist rechtssicher.“
Thomas weiter: „Die Gewerkschaft greift in Ihrer Klage auf Gesetze aus dem Jahr 1919 zurück. Das offenbart eine tiefe Kluft zwischen gewerkschaftlicher Ideologie und der Lebenswirklichkeit der Menschen im 21. Jahrhundert. Wer versucht, moderne, vollautomatisierte Konzepte, in denen am Sonntag kein einziger Mitarbeiter im Laden stehen muss, mit über hundert Jahre alten Paragrafen zu verhindern, stellt sich aktiv gegen den digitalen Fortschritt und die Interessen der Bürger vor Ort.“, so Thomas.
„Mit der Entscheidung ist nun der Weg frei für weitere Investitionen in digitale Ladenkonzepte. Das Gesetz bietet die nötige Planungssicherheit für Betreiber und Kommunen. Besonders im ländlichen Raum sind personallose SB-Läden oft die einzige Möglichkeit, die tägliche Versorgung sicherzustellen.“, so Thomas abschließend.
——-
Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
