Ausschuss billigt Aussetzung des Familiennachzugs

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Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg fĂŒr die von der Koalition geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiĂ€r Schutzberechtigten freigemacht. Neben der CDU/CSU und der SPD stimmte am Mittwoch in dem Gremium auch die AfD-Fraktion dem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/321) zu, wĂ€hrend BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und Die Linke die Vorlage ablehnten. Sie steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Nach dem Gesetzentwurf soll der Nachzug zu subsidiĂ€r Schutzberechtigten fĂŒr zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine FamilienzusammenfĂŒhrung in HĂ€rtefĂ€llen weiterhin möglich sein.

Wie die beiden Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausfĂŒhren, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiĂ€r Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiĂ€rem Schutz mit dem im MĂ€rz 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur EinfĂŒhrung beschleunigter Asylverfahren“ zunĂ€chst fĂŒr einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im MĂ€rz 2018 bis Ende Juli 2018 verlĂ€ngert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen. Damit soll klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“. Das Ziel der Begrenzung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 25. Juni 2025

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