Zahl der AntrÀge auf Asylbewerberleistungen in Sachsen-Anhalt fast um 1/3 gestiegen

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Magdeburg. Am 31.12.2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 11 970 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Wie das Statistische Landesamt heute mitteilt, war dies ein Anstieg zum Vorjahr um 31,9 % (+2 895 Personen).

Von den EmpfĂ€ngerinnen und EmpfĂ€ngern erhielten 10 935 (91,4 %) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG). Dazu zĂ€hlen Leistungen zur Deckung des Bedarfs an ErnĂ€hrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und VerbrauchsgĂŒtern des Haushaltes, sowie Leistungen zur Deckung persönlicher BedĂŒrfnisse des tĂ€glichen Lebens. Weitere 1 035 Personen (8,6 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).

Der Anteil der mĂ€nnlichen Asylsuchenden stieg im Vergleich zum Jahr 2021 um 5 Prozentpunkte an und betrug Ende 2022 (71,6 %; 8 560). Eine gegensĂ€tzliche Entwicklung zeichnete sich bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2021 knapp 1/3 (31,6 %; 2 865 Personen) der Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter 18 Jahren, betrug ihr Anteil am Jahresende 2022 weniger als 1/4 (24,2 %;2 895 Personen). Die besondere FlĂŒchtlingssituation in Folge des Krieges in der Ukraine zeichnete sich in der Altersgruppe der ĂŒber 65-JĂ€hrigen ab. Erhielten am Jahresende 2021 noch insgesamt 45 MĂ€nner und Frauen in dieser Altersgruppe Regelleistungen nach dem AsylbLG, waren es im darauffolgenden Jahr 160 (+355,6 %).

Mehr als die HĂ€lfte der Schutzsuchenden war in Aufnahmeeinrichtungen und GemeinschaftsunterkĂŒnften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2022 betrug ihr Anteil 62,1 % (7 430 Personen). 4 540 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Von den 11 970 RegelleistungsempfÀngerinnen und -empfÀngern waren 8 295 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 410 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 2 100 erhielten eine DuldungsbestÀtigung und 400 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.

Über die HĂ€lfte der Leistungsbeziehenden (6 775 Personen) lebten vor ihrer Einreise in Asien. Unter anderem kamen 2 800 Personen aus Syrien, 1 310 aus Afghanistan und 860 hatten die indische StaatsbĂŒrgerschaft. Mehr als jede oder jeder 5. Hilfesuchende (2 190 Personen) kam aus einem afrikanischen Staat. 2 665 Eingereiste kamen aus Europa, unter ihnen 615 aus der Ukraine.

Neben den Leistungen zur Deckung des tĂ€glichen Bedarfs erhielten 9 345 Antragstellende UnterstĂŒtzung aufgrund besonderer UmstĂ€nde, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt bzw. UnterstĂŒtzung bei Arbeitsgelegenheiten.

Im Laufe des Berichtsjahres 2022 wurden mehr als 128 Mill. EUR fĂŒr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt (2021: 75 Mill. EUR).

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