VdK-Präsidentin: „Der Sozialstaat darf nicht kaputtgespart werden“

Veröffentlicht in: Soziales | 0
  • Kindergrundsicherung verhindert Armutsbiographien
  • Steuerzuschüsse in die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung müssen erhalten bleiben

Am Mittwoch will das Kabinett über den Haushaltsentwurf 2024 abstimmen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen „strikten Haushaltskurs“ angekündigt. Der VdK befürchtet große Einschnitte bei Sozialleistungen.

Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Viele Menschen in unserem Land fühlen sich zunehmend abgehängt und mit ihren alltäglichen Sorgen nicht mehr gesehen. Wir befürchten, dass sich diese Entwicklung weiter verschärfen wird, wenn auf dem Rücken der Ärmsten gespart wird. Der Sozialstaat darf nicht kaputtgespart werden. Für unsere Demokratie und eine krisenfeste Gesellschaft brauchen wir einen starken Sozialstaat.

  • Ohne eine echte Kindergrundsicherung werden Kinder weiter in Armut aufwachsen. Um ernsthaft gegen Kinderarmut vorzugehen, braucht es mindestens zwölf Milliarden Euro. Das Geld, das bisher für die Aktienrente vorgesehen ist, wäre in der Kindergrundsicherung gut und zukunftsfähig angelegt: Denn wer Kinderarmut bekämpft, verhindert Armutsbiographien, die bis ins hohe Alter andauern. Eine Investition in die Zukunft von Kindern ist das beste Generationenkapital, das ich mir vorstellen kann.
  • Fällt der jährliche Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro in die gesetzliche Pflegeversicherung weg, beschleunigt das den Kollaps des Systems, die Beiträge werden in die Höhe schießen. Die demographischen Herausforderungen sind groß, der Steuerzuschuss ist notwendig und muss ausgebaut werden. Zudem muss die Pflegeversicherung endlich aufhören, für pflegeversicherungsfremde Leistungen aufzukommen, wie den Beitragssatz zur Rentenversicherung der pflegenden Angehörigen. Es ist eine Zeitenwende in der Finanzierung angesagt. Eine Pflegeversicherung für alle ist die einzige nachhaltige Lösung.
  • Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung steht auf tönernen Füßen: Deshalb muss sie durch einen regelmäßigen Steuerzuschuss in Höhe von mindestens 14,5 Milliarden Euro abgesichert werden. Im Jahr 2023 liegt dieser sogar bei 16,5 Milliarden Euro. Zudem muss der Zuschuss regelmäßig um die Leistungen für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhöht werden, da die Beiträge der Jobcenter nicht ausreichen. Dies ist ausdrücklich im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart.“

Foto: VdK-Präsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll