Taschengeld fĂŒr Asylbewerber: Hamburg, Bayern und Hannover testen Alternativen

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Bald Kredit- und Bezahlkarten statt Bargeld-Auszahlung?

OsnabrĂŒck (ots). Die Bar-Auszahlung von Taschengeld an Asylbewerber ist seit Jahren umstritten. Nun sollen in mehreren Teilen Deutschlands Alternativen zum Bargeld erprobt werden, berichtet die „Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung“ (NOZ). Demnach planen der Stadtstaat Hamburg, Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover sowie Bayern entsprechende Pilotverfahren zur EinfĂŒhrung von Kredit- beziehungsweise Bezahlkarten als Bargeld-Alternative.

Das bayerische Innenministerium bestĂ€tigte der „NOZ“: „Die EinfĂŒhrung einer sogenannten ,Bezahlkarte‘ fĂŒr Asylbewerber befindet sich im Vorbereitungsstadium.“ Es werde derzeit eine entsprechende Ausschreibung fĂŒr ein neues Bezahlsystem vorbereitet. Dazu war zuvor im Freistaat bereits das Aufnahmegesetz geĂ€ndert worden. Zur BegrĂŒndung hieß es seinerzeit im Gesetzentwurf: „Um SchlepperkriminalitĂ€t zu unterbinden und Pull-Effekte zu verhindern“, solle die Barauszahlung möglichst beendet werden.

Ein Sprecher der Finanzbehörde in Hamburg verwies indes auf Anfrage der „NOZ“ darauf, dass die Bargeld-Auszahlung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Zudem mĂŒssten die EmpfĂ€nger am jeweiligen Zahltag persönlich bei einer Zahlstelle erscheinen. Mit einer „guthabenbasierten Kreditkarte“ könne das Verfahren vereinfacht werden. Die Hansestadt sucht derzeit per Ausschreibung einen Dienstleister fĂŒr ein entsprechendes Pilotverfahren. Das Guthaben auf der Karte soll nicht ĂŒberziehbar sein, zudem sollen beispielsweise GlĂŒcksspielanbieter gegebenenfalls blockierbar sein.

In Hannover könnte eine entsprechende Karte die Auszahlung des Taschengeldes in Form eines Schecks beziehungsweise sogenannter Verpflichtungsscheine ersetzen, die ĂŒberwiegend Asylbewerber erhalten. Laut Stadtverwaltung betraf das im August 304 Personen in Hannover. „Im Rahmen des Pilotverfahrens soll ein Echt-Test mit einer kleineren Gruppe durchgefĂŒhrt werden und die Akzeptanz und FunktionsfĂ€higkeit getestet werden“, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“. Die Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhĂ€lt derzeit 182 Euro pro Monat.

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