Stark-Watzinger: Wir machen das BAföG noch besser

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Das Bundeskabinett hat heute das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen.

Dazu erklÀrt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Aufstieg durch Bildung ist eines unserer zentralen Anliegen. Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhĂ€ngen. Daher machen wir das BAföG mit dem nĂ€chsten Reformschritt noch besser. Wir schaffen erstmals eine Studienstarthilfe, um junge Menschen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug mit einem einmaligen Zuschuss von 1000 Euro zu unterstĂŒtzen. Wir bringen zudem grundlegende strukturelle Verbesserungen auf den Weg. So können Studierende kĂŒnftig in der BAföG-Förderung einmalig ein FlexibilitĂ€tssemester ĂŒber die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Auch der Fachrichtungswechsel wird fĂŒr BAföG-Bezieher erleichtert. DarĂŒber hinaus sorgen wir fĂŒr Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erneute Anhebung der ElternfreibetrĂ€ge um weitere fĂŒnf Prozent. Damit wollen wir auch den AufwĂ€rtstrend bei der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden stĂ€rken. Diese Trendwende mĂŒssen wir verstetigen.“

Hintergrund

Der Entwurf fĂŒr das 29. BAföG-Änderungsgesetz greift wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf. Die wichtigsten Elemente des Gesetzentwurfs sind: Die EinfĂŒhrung einer Studienstarthilfe von 1000 Euro fĂŒr junge Menschen aus Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II oder mit Ă€hnlichem Sozialleistungsbezug fĂŒr die Erstausstattung im Studium, die GewĂ€hrung eines FlexibilitĂ€tssemesters, das einmalige ohne weitere Voraussetzungen ĂŒber die Förderungshöchstdauer des jeweiligen Studiengangs hinaus in Anspruch genommen werden kann, die VerlĂ€ngerung der Frist, innerhalb derer ein Fachrichtungswechsel vorgenommen werden kann, Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen und die Anhebung der FreibetrĂ€ge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten sowie der FreibetrĂ€ge bei der DarlehensrĂŒckzahlung um weitere 5 Prozent. Zudem die Anpassung des Freibetrags fĂŒr eigenes Einkommen bis zu der ab 2025 geltenden „Minijob-Grenze“.

Foto: Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin fĂŒr Bildung und Forschung © Bundesregierung/Guido Bergmann