Migration: Sachsen-Anhalt kritisiert unzureichende Entscheidung des Bundes zu sicheren Herkunftsstaaten

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Das Bundeskabinett hat am heutigen Tag den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern und fĂŒr Heimat zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Damit bleibt der Bund weit hinter dem einstimmigen Beschluss der StĂ€ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der LĂ€nder – kurz Innenministerkonferenz (IMK) von Mitte Juni 2023 zurĂŒck, wonach auf Initiative von Sachsen-Anhalt die LĂ€nder Georgien, Indien, Algerien, Marokko, Tunesien, Moldau und Armenien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Die heutige Entscheidung des Bundes ist unzureichend. Der Bund hat wieder einmal eine Chance vertan, umfassende Maßnahmen gegen illegale Zuwanderung zu ergreifen. Es geht nicht darum, Schutzsuchenden Hilfe zu verweigern. Aber wir hatten uns im Rahmen der IMK allesamt darauf verstĂ€ndigt, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten deutlich zu erweitern. Bei AsylantrĂ€gen von Staatsangehörigen aus diesen LĂ€ndern besteht nur in den wenigsten FĂ€llen ein Schutzgrund. Warum der Bund den Beschluss der IMK ignoriert, bleibt ein RĂ€tsel.“

Hintergrund:

Die Zugangszahlen von Asylsuchenden in Deutschland sind im bisherigen Jahresverlauf weiter angestiegen und liegen ĂŒber den Zugangszahlen der Vergleichsmonate des Vorjahres. FĂŒr eine Reihe von Herkunftsstaaten, die derzeit nicht als sichere Herkunftsstaaten in der Anlage II des Asylgesetzes aufgefĂŒhrt sind, liegen die Gesamtschutzquoten im Ergebnis der AsylantragsprĂŒfung durch das BAMF seit Jahren fortlaufend unter fĂŒnf Prozent (fĂŒr Indien aktuell sogar bei 0,1 Prozent).

Mit der gesetzlichen Einstufung als sichere Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren fĂŒr Asylsuchende aus diesen Staaten deutlich beschleunigt werden. Dies gilt auch fĂŒr etwaige gerichtliche Verfahren. Bei der Ablehnung des Asylantrages könnten zudem RĂŒckfĂŒhrungen wesentlich frĂŒher durchgefĂŒhrt werden, sodass auch eine Entlastung im Bereich der Unterbringung erzielt werden könnte. Zudem wĂ€re fĂŒr Einreisen auf dem Luftweg fĂŒr Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten der Anwendungsbereich von § 18a Asylgesetz (Flughafenverfahren) eröffnet.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt