Migration – Halbjahresbilanz 2024: Sachsen-Anhalt steigert erneut Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen

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Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt konnte die Zahl der Abschiebungen inklusive Dublin-Überstellungen von ausreisepflichtigen AuslĂ€ndern im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch einmal deutlich intensivieren. Insgesamt wurden 325 Abschiebungen erfolgreich umgesetzt. Das waren 18 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2023 (275 Abschiebungen). Bereits im Jahr 2023 konnten deutlich mehr ausreisepflichtige AuslĂ€nder als noch im Jahr 2022 (+ 54 Prozent) abgeschoben werden. Die meisten Abschiebungen wurden im ersten Halbjahr 2024 in die ZiellĂ€nder Georgien, Nordmazedonien, Österreich, Indien und Frankreich vollzogen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Sachsen-Anhalt schöpft seine Möglichkeiten fĂŒr Abschiebungen auch weiterhin aus. Jeder, der ausreisepflichtig ist, muss Sachsen-Anhalt verlassen.“

Auch die Zahlen der freiwilligen Ausreisen sind erneut gestiegen: von 232 im ersten Halbjahr 2023 auf 265 im ersten Halbjahr 2024. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 14 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2024 haben damit insgesamt 590 ausreisepflichtige AuslĂ€nder Sachsen-Anhalt wieder verlassen (1. Halbjahr 2023: 507). Bei freiwilligen Ausreisen tritt das Land vollstĂ€ndig in Vorleistung, da eine freiwillige Ausreise mit Landesmitteln immer noch wirtschaftlicher ist, als ein weiterer Verbleib der Personen im Bundesgebiet. Da der Bund Schwierigkeiten bei der zĂŒgigen Bearbeitung des RĂŒckkehrförderprogrammes REAG/GARP 2.0 hat und noch zahlreiche aufgelaufene FörderantrĂ€ge durch den Bund abzubauen sind, hat das Land befristet und vorleistend sein Landesprogramm fĂŒr bestimmte relevante Zielstaaten geöffnet, um eine Förderung freiwilliger Ausreisen ohne erhebliche Verzögerungen zu ermöglichen. Damit verhindert das Land Sachsen-Anhalt, dass freiwillige Ausreisen ins Stocken geraten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang macht auch deutlich: „Der Bund ist weiterhin in der Pflicht, Abschiebungen von StraftĂ€tern und GefĂ€hrdern nach Syrien und Afghanistan kurzfristig zu ermöglichen. Dies ist aber nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt ist zeitnah eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien erforderlich. Anders als vor zehn Jahren könnte es mittlerweile wieder sichere Regionen in Syrien geben. Somit geht es nicht nur um Abschiebungen nach, sondern auch um die Begrenzung der NeuzugĂ€nge aus Syrien.“

Zum Stand 30. Juni 2024 befanden sich 263 Ausreisepflichtige aus Afghanistan (30. Juni 2023: 347) und 293 Ausreisepflichtige aus Syrien (30. Juni 2023: 351) in Sachsen‑Anhalt.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 16. August 2024