Bundesrat zollt Kampf der Ukraine Respekt

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Einstimmig hat der Bundesrat am 3. März 2023 erneut den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die im Zuge dessen verübten Kriegsverbrechen auf das Schärfste verurteilt.

Bruch des Völkerrechts

In der auf Antrag Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs und Hessens gefassten Entschließung geißeln die Länder den russischen Überfall auf die Ukraine vor einem Jahr und den seither brutal geführten Krieg als einen eklatanten Verstoß gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Ein derartiger Bruch von Kernprinzipien des Völkerrechts zerstöre dauerhaft das Fundament der europäischen Friedensordnung.

Seit einem Jahr verantworte Russland Leid und Tod unzähliger Menschen. Der Bundesrat fordert die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen. Er verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur und erwartet von Russland, den Angriff auf Zivilisten unverzüglich zu beenden. Die zahlreichen Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine verurteilt der Bundesrat auf das Schärfste.

Internationales Tribunal

Die Länder unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung für die Einrichtung eines internationalen Tribunals, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen.

Großen Respekt und Anerkennung zollt der Bundesrat den Ukrainerinnen und Ukrainern für ihren entschlossenen Kampf. Es sei ein Kampf für die „uns mit der Ukraine verbindenden gemeinsamen europäischen Werte und für das Recht souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden.“

Der Bundesrat begrüßt insbesondere die von der Europäischen Union beschlossenen Sanktionspakete und auch die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten, dem Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union entsprochen und ihr den Kandidatenstatus zuerkannt zu haben. Alle Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Kommunen seien aufgerufen, die Ukraine auf ihrem Weg in die EU aktiv zu unterstützen.

Partnerschaften mit Regionen

Die militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung der Ukraine sei neben wirtschaftlichem Austausch notwendig, damit die Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Recht durchsetzen können, in einem freien, demokratischen und selbstbestimmten Land zu leben. Partnerschaften zwischen deutschen Ländern und Regionen der Ukraine sowie Städtepartnerschaften könnten ein wichtiges Element dieser Unterstützung sein. Diese direkte Kooperation könne insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Polizei und Justiz wichtige Impulse setzen. Die Kommunen könnten so zudem wertvolle Erfahrungen einbringen und dadurch Kommunen in der Ukraine helfen. Es gehe zunächst darum, etwa direkte Nothilfe zu leisten, den Wiederaufbau zu unterstützen und schließlich gemeinsam Zukunftsprojekte zu entwickeln, wodurch auch die EU-Beitrittsperspektive der Ukraine unterstützt würde.

Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen der Mitgliedstaaten der EU, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. In Deutschland leisteten Bund, Länder und Kommunen insoweit viel. Die zahlreichen geflüchteten Menschen aufzunehmen, unterzubringen, in die Gesellschaft zu integrieren und den Kindern eine gute Bildung zu ermöglichen, bedeute – insbesondere für die Kommunen – eine enorme Herausforderung.

Unterstützung des Bundes gefordert

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung sich zu ihrer Mitverantwortung auch für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen bekannt und Unterstützung zugesagt hat. Angesichts der fortdauernden Kriegshandlungen in der Ukraine und der unverändert hohen Zahl der Schutzsuchenden bedürfe es nun weiterer Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen.

Der Bundesrat hatte in einem einstimmigen Beschluss vom 11. März 2022 bereits den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt (BundesratKOMPAKT – 1017. Sitzung, TOP 32) und Russland vorgeworfen, Leid und Tod unzähliger Menschen zu verantworten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023

Symbolfoto/pixabay