Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren

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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationĂ€ren und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen – und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und ĂŒbersandte sie der Bundesregierung.

Springerpools

In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlĂ€gt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte – diese sollten gezielt unterstĂŒtzt werden.

Entstehende Mehrkosten dĂŒrften aber nicht den PflegebedĂŒrftigen obliegen. FĂŒr KrankenhĂ€user solle die VergĂŒtung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise ĂŒber das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trĂ€gerĂŒbergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.

Gleichbehandlung der BeschÀftigtengruppen

Die Bundesregierung mĂŒsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und LeiharbeitskrĂ€ften stĂ€rker als bisher gewĂ€hrleisten, entgegenstehende Abreden fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€ren und VerstĂ¶ĂŸe sanktionieren. Sie soll zudem prĂŒfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an LeiharbeitskrĂ€ften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft BeschĂ€ftigter möglich wĂ€re. Zu prĂŒfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwĂŒnschte Folgen habe – sowohl fĂŒr die VersorgungsqualitĂ€t als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begrĂŒndet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große ZugestĂ€ndnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der LeiharbeitskrĂ€fte. Dies fĂŒhre zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Der Appell der LĂ€nder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafĂŒr nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.02.2024

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