BĂŒrgergeld: Die zweite Stufe der Reform ab 01. Juli 2023

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Magdeburg. Zahlreiche entscheidende Regelungen zum BĂŒrgergeld treten im Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusĂ€tzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe unterstĂŒtzen. Zudem steigen die FreibetrĂ€ge fĂŒr ErwerbstĂ€tige.

Das BĂŒrgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingefĂŒhrt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten fĂŒr Wohnen und Vermögen eingefĂŒhrt. Mit der zweiten Stufe des BĂŒrgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Bundesagentur fĂŒr Arbeit (BA) grĂ¶ĂŸer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem BĂŒrgergeldbonus stehen fĂŒr einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Heike Jauch, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg, erklĂ€rt dazu: „Die Fokussierung auf eine individuelle Beratung und die Ausweitung der Angebote im SGB II kommen jedem Kunden zugute. Wir begrĂŒĂŸen, dass die maximale Förderdauer von zwei Jahren aufgehoben wurde und nunmehr abschlussorientierte Weiterbildungen zur Sicherung und UnterstĂŒtzung des FachkrĂ€ftebedarfs flexibel und entsprechend der Bedarfe der Kundinnen und Kunden initiiert und umgesetzt werden können.“

Die wichtigsten Änderungen zum 1. Juli 2023:

  • Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich fĂŒr die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der BĂŒrgergeldbonus in Höhe von 75 Euro fĂŒr die Teilnahme an Maßnahmen, die fĂŒr eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen mĂŒssen nicht mehr verkĂŒrzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen fĂŒr die gesamte Dauer gefördert werden.
  • Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafĂŒr unternommen werden mĂŒssen, auf einen Blick und in verstĂ€ndlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • BĂŒrgergeld-Beziehende mit ergĂ€nzendem Einkommen erhalten spĂŒrbar höhere FreibetrĂ€ge.
  • Die Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiĂ€rer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstĂŒtzt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

Hintergrund SGB II

Im Mai 2023 bezogen in der Landeshauptstadt Magdeburg rund 23.500 Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfÀhig (rund 17.600). Von diesen waren etwa 7.500 arbeitslos. Rund 5.900 zÀhlten als nicht erwerbsfÀhige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfÀhige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das BĂŒrgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstĂŒtzen auch bei der Suche nach Arbeits- oder AusbildungsplĂ€tzen und unterstĂŒtzen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in BeschĂ€ftigung.

Foto (c) Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg