Weniger Geld fĂĽr Justiz in Deutschland

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Die Bundesländer gaben in den vergangenen Jahren real gemessen weniger Geld für das Justizwesen aus. Dies zeigt eine neue Studie des ifo Instituts im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). „Die Inflation hat die nominalen Zuwächse in den Justizhaushalten aufgefressen. Der Anteil der Justizausgaben an den Länderhaushalten lag in den vergangenen 20 Jahren nahezu unverändert bei knapp unter 4%“, sagt ifo-Forscherin Ramona Schmid.

Nominal sind die Justizausgaben der Bundesländer gestiegen. Die inflationsbereinigten Ausgaben pro Kopf gingen aber in den Jahren 2022 und 2023 zurück, nach einem Höchststand im Jahr 2021. Pro Kopf gaben im Jahr 2023 Hamburg (373 Euro) und Berlin (298 Euro) am meisten für die Justiz aus. Es folgen Nordrhein-Westfalen (288 Euro) und Hessen (265 Euro). Andere Länder wie Baden-Württemberg (181 Euro) oder Schleswig-Holstein (176 Euro) wenden deutlich weniger für die Justiz auf. In Nordrhein-Westfalen der Anteil der Justizausgaben mit 5,5% des gesamten Landeshaushalts am größten, gefolgt vom Saarland (4,3%) und Sachsen (4,1%). In Bundesländern wie Schleswig-Holstein (2,4%) oder Bremen (2,4%) flossen Prozentual deutlich weniger Haushaltsmittel in den Justizhaushalt.

„Es gibt anhaltende Klagen über die finanzielle Ausstattung der Justiz in Deutschland. Größere Veränderungen in der Priorisierung konnten wir in den vergangenen Jahrzehnten allerdings nicht feststellen“, sagt ifo-Forscher Aaron Günther. Personalausgaben machen den größten Anteil der Justizausgaben der Länder aus, gefolgt von Verwaltungskosten. Seit 2015 ist ein leichter Anstieg der Personalstellen im Justizwesen zu beobachten, der besonders in der Richter- und Staatsanwaltschaft spürbar ist. „Ein nächster Schritt wäre, nun die Anforderungen an das Justizwesen mit der Ausgabenentwicklung zu verknüpfen. Dann könnte man mehr Rückschlüsse über die Effizienz im Justizwesen ziehen“, sagt Günther.

Die Studie untersucht die Soll-Ausgaben der einzelnen Bundesländer fĂĽr das Justizwesen anhand der jährlich veröffentlichten Haushaltspläne fĂĽr die Jahre 2000 bis 2023. Dabei werden alle Justizausgaben auf Ebene der Ministerien fĂĽr Justiz erfasst. 

Studie

„Justizhaushalte im Vergleich. Entwicklung, Struktur und Handlungsbedarfe fĂĽr einen resilienten Rechtsstaat“, 
von Aaron Günther, Emilie Höslinger, Niklas Potrafke, Ramona Schmid und Jonas Schweigard, FES Analyse (2025).

https://www.fes.de/themenportal-demokratie-engagement-rechtsstaat-kommunalpolitik/rechtsstaat/justizhaushalte

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Text/Foto: ifo Institut am 07. November 2025