Die Länder haben sich am 26. September 2025 mit den Plänen der Bundesregierung befasst, den Bundesbeitrag zur Finanzierung des Deutschlandtickets für das kommende Jahr gesetzlich zu regeln.
Finanzierung bis 2030 sicherstellen
In ihrer Stellungnahme fordern sie, die Bundesmittel nicht nur für 2026, sondern bis mindestens Ende 2030 verbindlich im Regionalisierungsgesetz festzuschreiben. Außerdem müsse der Verteilungsschlüssel auf die 16 Länder angepasst werden. Sie schlagen dazu eine konkrete Formulierung vor, um die politische Einigung der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 in den künftigen Gesetzestext aufzunehmen.
Gesetzgebungsverfahren schnell beenden
Auch das Deutschlandticket Job, das Ende 2025 ausläuft, müsse verlängert werden. Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Nur wenn das Gesetz bald verabschiedet würde, hätten Länder und Verkehrsunternehmen genug Zeit für die erforderlichen Anpassungen.
Der Bundesrat betont den Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Deutschlandtickets und der Qualität des Verkehrsangebots. Deshalb müssten die allgemeinen Regionalisierungsmittel – also die Bundesgelder für den Nahverkehr der Länder – dauerhaft erhöht werden. Auf diese Weise könnten es gelingen, steigende Kosten zu decken und neue Verbindungen zu schaffen.
1,5 Milliarden Euro vom Bund
Laut Entwurfsbegründung habe die Einführung des Deutschlandtickets die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich gesteigert – das Ticket solle deshalb fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Finanzierungsbeitrag des Bundes im Jahr 2026 auf 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen. Eine Pflicht zu Nachzahlungen ist nicht vorgesehen. Die Länder sollen weiterhin mindestens denselben Betrag beisteuern.
Nachweispflichten der Länder
Die Länder müssen laut Gesetzentwurf bis zum 30. Juni 2027 nachweisen, wie sie die Gelder verwendet haben. Der endgültige Nachweis ist bis zum 30. Juni 2028 fällig. Nicht oder zweckwidrig verwendete Mittel seien dem Entwurf zufolge künftig sofort zurückzuzahlen.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme wird nun dem Bundestag zugeleitet. Zuvor hat die Bundesregierung Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.09.2025
Foto Quelle: DB AG/Dominic Dupont