Magdeburg/ST. Zur Aussetzung der Zahlungsaufforderungen zur Rückzahlung für die Corona-Soforthilfen sagt Guido Heuer (Foto l.), Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Auf Initiative der CDU-Fraktion werden diese Zahlungsaufforderungen zur Rückzahlung ausgesetzt. Damit hat sich der Eisnatz der CDU-Fraktion ausgezahlt, die in den zurückliegenden Tagen ein Stopp der Rückforderungsverfahren gefordert hatte. Gemeinsam mit anderen Bundesländern muss sich Sachsen-Anhalt beim Bund für eine anständige Lösung für die Unternehmen stark machen.“
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas (Foto r.) betont: „Wir brauchen jetzt klare und verbindliche Zusagen seitens des Bundes, auch was die Interpretation der damaligen Ausgaberegelungen angeht. Momentan stehen alle Unternehmen die seinerzeit Corona Hilfen beantragt haben, unter Generalverdacht. Hohe Rückzahlungsforderungen gefährden vor allem die Existenz im Mittelstand, im Handwerk und in den freien Berufen. Das wäre im Nachgang genau das Gegenteil von dem, was die Corona-Soforthilfen erreichen sollten.“
Hintergrund: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) hatte im Auftrag des Bundes die Aufgabe, die Überprüfung der Corona-Soforthilfen an den Unternehmen vorzunehmen. Diese Soforthilfen sicherten in der Pandemie die Existenz vieler Betriebe, wie z.B. im Handwerk, im Tourismus und der Gastronomie. Die Ergebnisse aus den Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe-Überprüfung durch das Land Sachsen-Anhalt ergaben nun, dass viele Betriebe die Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen können, ohne ihren Betrieb gänzlich einzustellen.
Text/Foto: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 27. Juni 2025