Angesichts einer hohen potentiellen Gefährdung durch Anschläge fordert der Bundesrat in einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
Erkenntnisse besser verknüpfen
Hintergrund für den Vorstoß sind Anschläge der jüngsten Zeit, etwa auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt oder in Aschaffenburg. Der Bundesrat weist darauf hin, dass oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten Gewalttaten verübt hätten. Um solche schweren Straftaten besser erkennen und erfassen zu können, müssten personenbezogene Verhaltensmuster und Risiken rechtzeitig festgestellt und bewertet werden. Hierzu seien Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden bundesweit zu vernetzen, um Erkenntnisse auszutauschen.
Für eine verbesserte polizeiliche Risikoeinschätzung des Gewaltpotentials von Personen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Sicherheitsinteressen mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Zudem seien spezifische gesetzliche Grundlagen für den Datenaustausch erforderlich.
Datenanalyseplattform ausbauen
Die Länder kritisieren den ausbleibenden Fortschritt beim Ausbau einer modernen und einheitlichen Informationsarchitektur von Bund und Ländern. Sie appellieren an die Bundesregierung, den Aufbau eines gemeinsamen Datenhauses mit höchster Priorität voranzutreiben, dessen Finanzierung zu sichern und zeitnah eine zentral betriebene, digital souveräne, wirtschaftlich tragbare und rechtlich zulässige automatisierte Datenanalyseplattform für alle Polizeien des Bundes und der Länder bereitzustellen.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.03.2025
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