Erste Regelungen greifen: Heizungsgesetz teilweise in Kraft

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Seit Mitternacht greifen die ersten Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes. Generell sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. Konkret gilt diese Ökostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. (ZDFheute)

Foto/pixabay