- Rund 482 300 Personen bezogen Ende 2022 Asylbewerberregelleistungen
- Knapp ein Drittel der LeistungsempfÀngerinnen und -empfÀnger waren minderjÀhrig
- HÀufigste HerkunftslÀnder der Leistungsberechtigten waren Syrien, Afghanistan, der Irak und die Ukraine
Rund 482 300 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2022 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher damit gegenĂŒber dem Jahresende 2021 um 21 % oder rund 84 000 Personen. Darunter waren etwa 40 000 Personen aus der Ukraine.
Leistungsberechtigt sind AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€nder, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfĂŒllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zĂ€hlen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen FĂ€llen nach § 2 AsylbLG. Leistungen in besonderen FĂ€llen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbrĂ€uchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen IdentitĂ€t.
HilfebedĂŒrftige geflĂŒchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung, das heiĂt mit Nachweis des Bestehens eines vorlĂ€ufigen Aufenthaltsrechts, wechselten spĂ€testens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB) SGB II oder SGB XII. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und KlĂ€rung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunĂ€chst Leistungen nach dem AsylbLG.
63 % der RegelleistungsempfÀngerinnen und -empfÀnger am Jahresende 2022 waren mÀnnlich und 37 % weiblich. 31 % waren minderjÀhrig, 67 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und 2 % waren 65 Jahre und Àlter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (52 %), 29 % stammten aus Europa und 16 % aus Afrika. Die hÀufigsten HerkunftslÀnder waren Syrien mit 13 % aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (12 %) und der Irak (11 %). 8 % aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2022 stammten aus der Ukraine.
289 900 EmpfÀngerinnen und EmpfÀnger besonderer Asylbewerberleistungen
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewĂ€hrt werden. Hierzu zĂ€hlen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG), sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie nach § 2 AsylbLG Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und Teil II des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch. Ende 2022 erhielten 289 900 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 57 600 Leistungsberechtigte, die ausschlieĂlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Destatis am 18. Dezember 2023
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