14,1 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2023 als im Vormonat

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  • 20,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 als im Februar 2022
  • 4,0 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Februar 2023 gegenĂŒber Februar 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2023 um 14,1 % gegenĂŒber dem Vormonat gesunken. Im Februar und MĂ€rz 2023 hatte sie noch um 10,8 % beziehungsweise 13,2 % gegenĂŒber dem jeweiligen Vormonat zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur GeschĂ€ftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

20,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 als im Vorjahresmonat

Im Februar 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 1 362 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 20,3 % gegenĂŒber Februar 2022. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt bereits seit August 2022 kontinuierlich zu.

Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den im Februar 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,2 Milliarden Euro. Im Februar 2022 hatten die Forderungen bei rund 1,1 Milliarden Euro gelegen.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen, InsolvenzhÀufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar 2023 im Baugewerbe mit 237 FĂ€llen (Februar 2022: 206; +15,0 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 234 Verfahren (Februar 2022: 155; +51,0 %).

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es sowohl im Januar als auch im Februar 2023 in Deutschland 4 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen im Februar 2023 auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9 FĂ€llen. Dann folgten die Bereiche Baugewerbe, Gastgewerbe und Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen mit jeweils 6 Unternehmensinsolvenzen. Die geringsten InsolvenzhĂ€ufigkeiten mit nur 2 Insolvenzen von Unternehmen gab es in den Bereichen GrundstĂŒcks- und Wohnungswesen, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung.

4,0 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Februar 2023 als im Vorjahrjahresmonat

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Februar 2023 um 4,0 % gegenĂŒber Februar 2022 gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Destatis am 19. April 2023

Symbolfoto/pixabay