Bundesagentur fĂŒr Arbeit: Kurzzeitige BeschĂ€ftigung – Unternehmen können fĂŒr Spitzenzeiten befristet Personal aus dem Ausland rekrutieren

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Am 1. MĂ€rz tritt die zweite Stufe des neuen „FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte BeschĂ€ftigung, die das FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetz ergĂ€nzt. Diese ermöglicht es Arbeitgebern, in Spitzenzeiten kurzfristig auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte einzustellen. „Die neue kurzzeitige BeschĂ€ftigung eröffnet Arbeitgebern, … Weiter