Städtebaufördermittel für Naumburg

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Mit gleich zwei Fördermittelbescheiden für verschiedene Baumaßnahmen in Naumburg reiste der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye (Foto) am Freitag nach Naumburg, um diese an den Oberbürgermeister der Stadt Armin Müller zu übergeben.

„Die Städtebauförderung ist nach wie vor eine tragende Säule für die Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden. Die Förderung unterstützt die Kommunen, wichtige Investitionen in die Stadt- und Ortsentwicklung zu tätigen, wodurch Ortskerne attraktiv gestaltet werden, brachliegende Flächen aktiviert oder Grün- und Freiflächen geschaffen werden können.“, erläutert Pleye bei der heutigen Übergabe.

Mit den Fördermitteln kann mit dem Rückbau einiger Gebäudeteile der ehemaligen JVA eine wichtige innerstädtische Baumaßnahme fortgesetzt werden.

Nach der Schließung der JVA Naumburg im Jahr 2012 hatte sich die Stadt Naumburg entschlossen, auf dem Gelände ein innerstädtisches Wohnquartier zu entwickeln. Dabei musste die teilweise denkmalgeschützte Bausubstanz (einstiges Wohnhaus des Anstaltsleiters, Freigängerhaus und ursprüngliches Schwurgerichtsgebäude) in die Planungen einbezogen werden. Die JVA Naumburg geht auf das ehemalige königliche Schwurgericht zurück. Insbesondere das ehemalige Gerichtsgebäude aus dem Jahr 1859 ist von besonderer städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung.

Im Jahr 2019 wurden der Stadt Naumburg für den Rückbau der nicht denkmalrelevanten Bausubstanz im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Fördermittel in Höhe von rund 830.000 Euro bewilligt. Die Stadt selbst steuerte noch einmal rund 420.000 Euro dazu. Auch der Investor beteiligte sich an den Rückbaukosten.

Nach abschließender Planung und Prüfung durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) wurde festgestellt, dass diese Summe für die aufwendigen Rückbaumaßnahmen nicht reichen werden.

„Trotz der angespannten Haushaltslage hatte sich die Stadt Naumburg daraufhin entschlossen, für dieses städtebaulich bedeutsame Vorhaben am Rande der historischen Altstadt einen weiteren Antrag für einen zweiten Finanzierungsabschnitt zu stellen, der die Mehrkosten der erforderlichen Rückbaumaßnahmen auffangen sollte“, so Pleye weiter.

Aufgrund der städtebaulichen und bauhistorischen Bedeutung wurde dieses Vorhaben in das Landesprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen und weitere Fördermittel in Höhe von rund 420.000 Euro freigegeben.

„Ich freue mich, mit diesem Bescheid die Fortführung dieses für Naumburg wichtigen Projektes sicherstellen zu können, zumal auch der Investor seinen Teil dazu beiträgt und seinerseits mit rund 140.000 Euro unterstützt.“

Die zweite Maßnahme, die seitens des Landesverwaltungsamtes mit Fördermitteln unterstützt wird, ist städtebaulich nicht weniger bedeutend und beinhaltet den Bau eines Regenüberlaufbeckens als sechsten und letzten Abschnitt eines kompletten Systems (RÜB 6). Die historisch gewachsene Entwässerungsstruktur der Stadt Naumburg wurde in den vergangenen Jahren schrittweise an die geänderten gesetzlichen Anforderungen und auch an die Anforderungen aufgrund des Klimawandels angepasst. Mit dem Regenüberlaufbecken wird dieser Transformationsprozess abgeschlossen. Neben den positiven Auswirkungen auf die Umwelt werden im Falle von Starkregenereignissen zukünftig auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die wertvolle historische Stadtstruktur und Bausubstanz besser geschützt und vor Schäden bewahrt.

Die Gesamtinvestitionen für das Becken belaufen sich auf mehr als 8,2 Mio. Euro, von denen die Stadt Naumburg ihren Anteil von 2,74 Mio. Euro durch Fördermittel zur Verfügung gestellt bekommt und damit finanziell entlastet wird. Dieser Anteil ist Gegenstand des Förderbescheides. Maßnahmenträger ist der zuständige Abwasserzweckverband. Das RÜB 6 ist der letzte Abschnitt des kompletten Systems im Stadtgebiet Naumburg.

Hintergrund:

Die Städtebauförderung wurde vor 30 Jahren mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts.

„Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund vier Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp einer Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über fünf Mrd. Euro tätigen, eine beeindruckende Zahl, die widerspiegelt, wie ganze Städte ihr Gesicht zum positiven verändern konnten. In Naumburg werden jetzt Projekte in Angriff genommen, die wesentlich dazu beitragen werden, die Stadt attraktiver und wohnlicher zu machen“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Um die Städte bei der Bewältigung des strukturellen Wandels, der sich nicht zuletzt aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ergibt, zu unterstützen, gewähren Bund und Land auch weiterhin Städtebauförderungsmittel. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Stadtstrukturen, die einerseits den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden und andererseits die geschichtliche und gesellschaftliche Entwicklung der Städte als urbane Zentren dokumentieren. Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewähren Bund und Land Finanzhilfen, die durch Mittel der Kommunen ergänzt werden.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes,
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen,
  • bauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele gewährten Bund und Land im Jahr 2022 Städtebauförderungsmittel aus den folgenden Förderprogrammen:

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (rd. 31,6 Mio. Euro)

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (rd. 24,9 Mio. Euro)

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (rd. 34,7 Mio. Euro)

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (rd. 5,2 Mio. Euro)

Foto: Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye © LVwA