Magdeburg. Das Landgericht Magdeburg hat den Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Sicherungsverwahrung vor. Damit wurde die höchstmögliche Strafe verhängt. Der Täter war unter anderem wegen mehrfachen Mordes angeklagt. Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 wurden sechs Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt.
Stellungnahme von Ministerpräsident Sven Schulze
„Der heutige Tag ist für viele Menschen in Sachsen-Anhalt und auch für mich ein Tag mit gemischten Gefühlen. Das Urteil kann den Schmerz nicht nehmen. Es bringt keinen geliebten Menschen zurück und macht das Leid der Verletzten und ihrer Familien nicht ungeschehen. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Angehörigen und allen, die bis heute unter den Folgen dieser furchtbaren Tat leiden.
Klare Verurteilung der Tat
Der Täter hat unermessliches Leid über viele Menschen gebracht. Für diese grausame Tat gibt es keine Rechtfertigung. Dass er nun mit der höchsten Strafe unseres Rechtsstaates verurteilt wurde, ist ein klares Zeichen: Wer das Leben unschuldiger Menschen so brutal zerstört, wird mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Verantwortung gezogen.
Dank an die Beteiligten
Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, dass dieses außergewöhnlich umfangreiche Verfahren sorgfältig und rechtsstaatlich geführt werden konnte. Mein Dank gilt den Richterinnen und Richtern, der Staatsanwaltschaft, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz, den Sicherheitskräften, den Landes- und Bundesopferschutzbeauftragten sowie allen weiteren Beteiligten.
Unterstützung für Betroffene
Für die Betroffenen und ihre Angehörigen war das Strafverfahren eine große seelische Belastung. Das Land Sachsen-Anhalt hat zugesagt, sie auf diesem Weg nicht allein zu lassen. Dieses Versprechen gilt auch nach dem heutigen Urteil. Wer Hilfe braucht, wird sie auch weiterhin bekommen.
Bedeutung des Interimsgerichts
Das eigens geschaffene Interimsgericht hat den vielen Betroffenen Raum gegeben, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Stimmen einzubringen. Dass dieses Verfahren vollständig öffentlich und transparent geführt wurde, ist ein wichtiges Zeichen unseres Rechtsstaates.
Vertrauen in den Rechtsstaat
Der Prozess hat gezeigt: Unser Rechtsstaat funktioniert. Er handelt unabhängig, gründlich und nach Recht und Gesetz. Darauf können sich die Menschen in unserem Land verlassen.
Sicherheit als staatliches Versprechen
Als Landesregierung werden wir weiter alles dafür tun, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt sicher leben können. Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist ein Versprechen des Staates. Dieses Versprechen nehmen wir sehr ernst.“
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Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2026
Bildquelle: Staatkanzlei Sachsen-Anhalt/Rayk Weber/raykweber.com
