Migration, Sichere Herkunftsstaaten – Sachsen-Anhalt: Weiterhin unzureichende Schritte des Bundes gegen illegale Migration

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Magdeburg. Der Bundestag hat am gestrigen Tag den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern und fĂŒr Heimat zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Damit bleibt der Bund hinter dem einstimmigen Beschluss der StĂ€ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der LĂ€nder – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – von Mitte Juni 2023 zurĂŒck, wonach auf Initiative von Sachsen-Anhalt die LĂ€nder Georgien, Armenien, Moldau, Indien und die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Die zögerliche Haltung des Bundes, nur Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, wird dem aktuellen Migrationsgeschehen auch nicht im Ansatz gerecht. Richtigerweise stellt der Bund fest, dass in den LĂ€ndern Georgien und Moldau in aller Regel keine politische Verfolgung droht und die Anerkennungsquote im Asylverfahren daher bei unter 0,3 Prozent liegt. Doch dies trifft beispielsweise auch auf Indien zu. Es ist ĂŒberhaupt kein Grund ersichtlich, die grĂ¶ĂŸte Demokratie der Welt nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss deutlich erweitert werden, um irregulĂ€re Migration zu begrenzen. Damit wĂŒrde auch ein klares Signal in diese LĂ€nder ausgesendet, dass sich jemand ohne Schutzgrund gar nicht erst auf den Weg macht.“

Hintergrund:

Die Zugangszahlen von Asylsuchenden in Deutschland sind im bisherigen Jahresverlauf weiter angestiegen und liegen erheblich ĂŒber den Zugangszahlen der Vergleichsmonate des Vorjahres. FĂŒr eine Reihe von Herkunftsstaaten, die derzeit nicht als sichere Herkunftsstaaten in der Anlage II des Asylgesetzes aufgefĂŒhrt sind, liegen die Gesamtschutzquoten im Ergebnis der AsylantragsprĂŒfung durch das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (BAMF) seit Jahren fortlaufend unter fĂŒnf Prozent (fĂŒr Indien zum Stand 31. Oktober 2023 bei 0,27 Prozent). Bei sicheren Herkunftsstaaten gilt die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Damit ist die SchutzgewĂ€hrung nicht generell ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten wĂ€hrend der Anhörung beim BAMF die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht.

Mit der gesetzlichen Einstufung als sichere Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren fĂŒr Asylsuchende aus diesen Staaten deutlich beschleunigt werden. Dies gilt auch fĂŒr etwaige gerichtliche Verfahren. Bei der Ablehnung des Asylantrages könnten zudem RĂŒckfĂŒhrungen wesentlich frĂŒher durchgefĂŒhrt werden, sodass auch eine Entlastung im Bereich der Unterbringung erzielt werden könnte. Zudem wĂ€re fĂŒr Einreisen auf dem Luftweg fĂŒr Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten der Anwendungsbereich von § 18a Asylgesetz (Flughafenverfahren) eröffnet.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt