Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vor

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Magdeburg/LSA: Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute gemeinsam mit dem Leiter der Abteilung Verfassungsschutz, Jochen Hollmann, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vorgestellt. Darin wird insbesondere auf folgende Aspekte hingewiesen:

  1. Die Zahl der Personen, die verfassungsfeindlichen Personenzusammenschlüssen zuzurechnen sind, ist im Jahr 2025 auf rund 7.310 Personen angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 6.120 Personen). Das extremistische Personenpotenzial hat damit erneut einen Höchststand erreicht.
  1. Der Anstieg des Personenpotenzials ist insbesondere auf einen Zuwachs im Phänomenbereich Rechtsextremismus zurückzuführen. Die Zahl der Rechtsextremisten lag im Jahr 2025 bei rund 5.100 (2024: 4.000) Personen. Das entspricht einem Anstieg von 27,5 Prozent. Auch im Phänomenbereich Linksextremismus nahm das Personenpotenzial zu. Der Verfassungsschutz rechnete der linksextremistischen Szene im vergangenen Jahr 770 Personen zu. Das ist ein Anstieg von 13,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 (680 Personen).
  1. Der Verfassungsschutz beobachtete auch im Jahr 2025 Versuche ausländischer Mächte, mit Desinformationskampagnen auf demokratische Willensbildungsprozesse Einfluss zu nehmen. Im Vorfeld der Landtagswahl am 6. September 2026 wird eine Zunahme ausländisch gesteuerter Desinformationskampagnen erwartet.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Der Rechtsextremismus stellt weiterhin die größte Herausforderung für unsere Demokratie dar. Rund 70 Prozent des gesamten extremistischen Personenpotenzials in Sachsen-Anhalt entfallen auf den Rechtsextremismus – und die Tendenz ist steigend. Aber auch die linksextremistische Szene ist deutlich angewachsen. Es ist alarmierend, dass die extremistischen Ränder der Gesellschaft wachsen und sich immer mehr Menschen Gruppen zuwenden, welche die Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen treten. Diesem Trend entgegenzuwirken, bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Der Verfassungsschutz leistet dabei wichtige Aufklärungsarbeit.“

Jochen Hollmann, Leiter des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt: „Der Verfassungsschutz war 2025 erneut mit einer komplexen Bedrohungslage konfrontiert: Die Zahl der Extremisten ist deutlich angewachsen und fremde Mächte sind fortwährend darum bemüht, das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Prozesse durch das Verbreiten von Desinformation, Cyberangriffe, Spionage und Sabotageakte zu erschüttern. Wir gehen davon aus, dass Extremisten im Inland und ausländische Akteure ihre Bestrebungen, mit Desinformationskampagnen auf demokratische Willensbildungsprozesse Einfluss zu nehmen, im Vorfeld der Landtagswahl am 6. September 2026 noch einmal verstärken werden. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, diese Bestrebungen aufzuklären und frühzeitig vor ihnen zu warnen.“

Zu den Phänomenbereichen im Einzelnen:

Rechtsextremismus

Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist von etwa 4.000 Personen im Jahr 2024 auf rund 5.100 Personen im Jahr 2025 angestiegen. Der Hauptgrund für die Zunahme des rechtsextremistischen Personenpotenzials war erneut ein starker Mitgliederzuwachs des AfD‑Landesverbands Sachsen-Anhalt. Der Landesverband ist seit Oktober 2023 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Im Jahr 2025 waren in Sachsen-Anhalt insgesamt 3.680 (2024: 2.750) Personen in rechtsextremistischen Parteien organisiert. Allein im AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt, dessen Mitgliederzahl auf 3.500 (2024: 2.580) Personen anstieg, betrug der Zuwachs der Mitglieder 35,7 Prozent. Auch die Partei „Der III. Weg“ (110 Personen; 2024: 100) konnte die Zahl ihrer Mitglieder in Sachsen-Anhalt erhöhen. Demgegenüber blieb die Mitgliederzahl der Partei „Die Heimat“ im Vergleich zum Vorjahr unverändert (70 Personen).

Der bereits in den Vorjahren zu beobachtende Anstieg des Personenpotenzials im weitgehend unstrukturierten und gewaltbereiten Spektrum der rechtsextremistischen Szene hat sich im Jahr 2025 fortgesetzt. Diesem Teil der rechtsextremistischen Szene rechnete der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr 1.170 (2024: 1.110) Personen zu. Neben Vertretern der rechtsextremistischen Musik- und Vertriebsszene, rechtsextremistischen Rockergruppen und einer Vielzahl gewaltbereiter rechtsextremistischer Einzelpersonen umfasst dieses Personenpotenzial auch die Mitglieder gewaltbereiter rechtsextremistischer Jugendgruppen wie „Jung & Stark“ (JS), „Deutsche Jugend Voran“ (DJV) oder „Deutsche Jugend Zuerst“ (DJZ), denen der Verfassungsschutz in 2025 knapp 300 Personen zurechnete. Der Großteil dieser Personen war jünger als 21 Jahre; ein Drittel war noch minderjährig.

Eine leichte Zunahme des Personenpotenzials beobachtete der Verfassungsschutz auch in dem parteiungebundenen, vornehmlich neonazistisch geprägten Spektrum der rechtsextremistischen Szene. Wurden diesem Spektrum 2024 noch rund 290 Personen zugerechnet, waren es im Jahr 2024 rund 310 Personen. Eine prägende Rolle innerhalb der neonazistischen Szene Sachsen-Anhalts kommt der Gruppierung „Harz Verteidigen“ unter der Führung des Rechtsextremisten Alexander Deptolla in Halberstadt (Landkreis Harz) zu.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

Bei den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ handelt es sich um eine gefestigte, verfassungsfeindliche Bestrebung, die im Jahr 2025 ein unverändert hohes Personenpotenzial von 700 (2024: 700) Szeneangehörigen aufwies. Die Reichsbürgerszene ist mehrheitlich von Einzelpersonen und Kleingruppen geprägt.

Nach dem im Mai 2025 erfolgten (noch nicht rechtskräftigen) Verbot der Gruppe „Königreich Deutschland“, die bis dahin die größte „Reichsbürger“-Gruppierung in Deutschland war und ihren Hauptsitz bis 2023 im Landkreis Wittenberg hatte, war die Gruppe „Gemeine Südharz“ im Jahr 2025 der aktivste Personenzusammenschluss der Reichsbürgerszene in Sachsen-Anhalt. Der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten lag im Landkreis Mansfeld-Südharz. Gleichwohl verfügte sie auch über Anhänger in anderen Regionen Sachsen-Anhalts.

Linksextremismus

Das linksextremistische Personenpotenzial stieg im Jahr 2025 deutlich an. Der Verfassungsschutz rechnete der linksextremistischen Szene Sachsen-Anhalts im vergangenen Jahr rund 770 (2024: 680) Personen zu. Das nicht gewaltorientierte Spektrum bildete mit rund 450 (2024: 385) Personen erneut den größten Teil der linksextremistischen Szene. Das Personenpotential des gewaltorientierten Spektrums lag bei rund 320 (2024: 295) Personen. Den Anstieg führt der Verfassungsschutz hauptsächlich auf Rekrutierungserfolge der linksextremistischen Szene vor dem Hintergrund des Erstarkens rechtsextremistischer Parteien und Jugendbewegungen sowie der anhaltenden Konflikte im Nahen Osten zurück, die von der Szene erfolgreich für eigene Propagandazwecke genutzt werden konnten.

Der bereits im Verfassungsschutzbericht 2024 festgestellte Strukturwandel innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene Sachsen-Anhalts hat sich im Jahr 2025 fortgesetzt. Der Verfassungsschutz beobachtet ein Erstarken kommunistischer Jugend- und Kadergruppen, die eine dogmatische „antiimperialistische“ Weltsicht propagieren und vor allem mit israelfeindlichen Aktionen öffentlich in Erscheinung treten, während das Mobilisierungspotenzial des traditionell proisraelisch eingestellten autonomen Spektrums im gewaltorientierten Linksextremismus landesweit zurückgeht.

Islamismus

Das islamistische Personenpotenzial lag im Jahr 2025 unverändert bei rund 400 Personen. Die Zahl der Personen, die der Verfassungsschutz dem salafistischen Spektrum der islamistischen Szene zurechnet, stieg auf 120 (2024: 105) Personen an.

Die Gefahr, die von radikalisierten Einzelpersonen für die öffentliche Sicherheit ausgeht, ist nach wie vor hoch. Das hat der Fall eines 21-jährigen Tadschiken gezeigt, der am 12. Dezember 2025 in Magdeburg festgenommen wurde. Er hatte Kontakt zu der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und die Bereitschaft signalisiert, einen jihadistisch motivierten Anschlag durchzuführen. Gegen ihn wurde eine Abschiebungsanordnung mit einem für den gesamten Schengen-Raum geltenden unbefristeten Einreise- und dauerhaften Aufenthaltsverbot erlassen. Am 3. Januar 2026 ist er kontrolliert in sein Heimatland ausgereist.

Spionage und hybride Bedrohungen

Hybride Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten stellten auch im Jahr 2025 eine Herausforderung für die öffentliche Sicherheit dar. Ein Beispiel für hybride Aktivitäten ist das Verbreiten von Desinformationen durch fremde Staaten (oder mit diesen Staaten sympathisierenden Gruppierungen) mit dem Ziel, den demokratischen Willensbildungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. In den vergangenen Jahren hat der Verfassungsschutz einen verstärkten Einsatz von Desinformationskampagnen registriert, die insbesondere von in Russland operierenden Akteuren ausgehen. Im Vorfeld der Landtagswahl am 6. September 2026 rechnet der Verfassungsschutz mit einer Zunahme ausländisch gesteuerter Desinformationskampagnen. Der Verfassungsschutz berät zum Umgang mit Desinformation. Ausführlichere Informationen zu dem Beratungsangebot finden Sie unter: lsaurl.de/VSLTW2026

Weitere Mittel hybrider Einflussnahme sind Sabotageakte und Cyberangriffe. Im Jahr 2025 waren wiederholt sogenannte Überlastungsangriffe auf das Landesportal „sachsen-anhalt.de“ zu verzeichnen. Die damit verbundene öffentliche Wahrnehmung und Außenwirkung, dass solche Seiten blockiert werden können und die staatliche IT-Infrastruktur verletzlich ist, kann auch Interessen fremder Staaten nützlich sein.

Bei einem nachrichtendienstlichen Cyberangriff auf einen großen IT-Dienstleister eines anderen Bundeslandes nutzte der staatliche Cyberakteur die Sicherheitslücke eines US‑amerikanischen Softwareherstellers. Es konnte ermittelt werden, dass dieselbe Software in einer sachsen-anhaltischen Kommune und einem IT-Unternehmen im Einsatz war. Beide wurden präventiv informiert.

Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt auch die Proliferationsabwehr, d. h. das Verhindern der illegalen Beschaffung von Gütern, Technologie und Wissen, die für die Entwicklung und Herstellung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen notwendig sind. Eine Person aus Sachsen-Anhalt stand im Verdacht, Chemikalien für iranische Raketen geliefert zu haben. Die Spionageabwehr unterstützte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Ermittlungen.

Das Personenpotenzial der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ hat sich im Zuge der schwindenden Mobilisierung für die Proteste gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit 2023 reduziert und liegt nun wie im Vorjahr bei 90 Personen. Der Phänomenbereich wurde im Jahr 2021 vor dem Hintergrund der damaligen dynamischen Lageentwicklung eingerichtet. Dieser Bereich hat in den darauffolgenden Jahren jedoch an Bedeutung verloren und wird daher bundesweit nicht mehr als eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt. Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin in den Blick genommen, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen.

Hintergrund:

Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderem die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen‑Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden.

Die Erkenntnisse der Spionageabwehr betreffen in aller Regel sensible Sachverhalte, die unter Beteiligung befreundeter Nachrichtendienste im In- und Ausland mit dem Ziel der Abwehr von Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste erarbeitet wurden. Diese Sachverhalte unterliegen hohen Geheimhaltungsstufen. Die bedeutendsten landesbezogenen Sachverhalte werden nach § 24 VerfSchG-LSA dem Parlamentarischen Kontrollgremium mitgeteilt, das auf diesem Weg die Tätigkeit des Verfassungsschutzes kontrolliert.

Der komplette Verfassungsschutzbericht 2025 und die Berichte der Vorjahre sind im Internet abrufbar unter:

https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden

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Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 02. Juni 2026