Generalstaatsanwalt erhebt Anklage wegen Überfällen auf Leipziger Bau-Prokuristin und Wurzener Rechtsextremisten

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Halle (ots) – Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat eine Magdeburgerin wegen Beihilfe zu zwei Gewaltverbrechen mutmaßlich linksextremer Täter angeklagt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagsausgabe). Die 53-jährige Ines F. soll in einer Behördendatenbank die Adressen der Opfer ausgespäht und an die linke Szene weitergegeben haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Frau Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie zu Hausfriedensbruch in einem Fall vor. „Die Anklage ist bei uns am 13. März eingegangen und der Angeklagten zugestellt worden“, sagte Claudia Webers vom Amtsgericht Leipzig der MZ. Die Betroffene habe drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Anschließend entscheidet das Gericht über die Zulassung der Anklage.

Bis heute unbekannte Täter hatten am 3. November 2019 in Leipzig die Prokuristin einer Leipziger Immobilienfirma in ihrer Wohnung überfallen und misshandelt. In einem Bekennerschreiben bezichtigte sich eine „Kiezmiliz“ der Tat und bezeichnete diese als Widerstand gegen einen Neubau im Leipziger Stadtteil Connewitz.

Die Täter sind bis heute ebenso wenig gefasst wie jene, die am 30. Oktober 2018 in Wurzen (Landkreis Leipzig) den Rechtsextremisten Cedric S. attackierten und schwer verletzten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ist überzeugt, dass die Magdeburgerin Ines F. die beiden Überfälle erst möglich gemacht hat. Als Buchhalterin der Magdeburger Uniklinik war sie für das Eintreiben von Geldforderungen zuständig. Dafür hatte sie einen offenbar unkontrollierten Zugang zu einer bundesweiten Behördendatenbank mit Meldeadressen.

Nach MZ-Informationen wollen die Dresdner Ermittler nachweisen, dass die Angeklagte am 28. August 2019 die Adresse der Leipziger Bau-Prokuristin und am 13. September 2018 die Adresse des Wurzener Rechtsextremisten abgerufen hat. In beiden Fällen habe sie die Daten weitergereicht. Ihr sei bewusst gewesen, dass sie damit das Aufsuchen der Opfer ermöglichte, glaubt die Generalstaatsanwaltschaft. Die körperlichen Attacken habe sie zumindest billigend in Kauf genommen.

Die Angeklagte und ihre Verteidiger äußern sich nicht zu den Vorwürfen. Für die nicht vorbestrafte Frau gilt die Unschuldsvermutung.

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