GemeindenotfallsanitÀter wird im Landkreis Wittenberg erprobt

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Wittenberg/ST. In Sachsen-Anhalt kann bei der Versorgung von medizinischen NotfĂ€llen erstmals ein GemeindenotfallsanitĂ€ter zum Einsatz kommen. Der Landkreis Wittenberg wird das Konzept von Sommer an fĂŒr zunĂ€chst zwei Jahre erproben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ĂŒbergab am Dienstagnachmittag in Lutherstadt Wittenberg einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Damit können jetzt die Vorbereitungen starten.

Der GemeindenotfallsanitĂ€ter soll kĂŒnftig bei NotfĂ€llen alarmiert werden, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedĂŒrfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint.

Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der GemeindenotfallsanitĂ€ter eine sinnvolle ErgĂ€nzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkĂŒrzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den KrankenhĂ€usern zu entlasten. Möglich wird die Erprobung des GemeindenotfallsanitĂ€ters durch eine neue Experimentierklausel, die auf Vorschlag des Ministeriums fĂŒr Inneres und Sport im Jahr 2021 im Rettungsdienstgesetz verankert wurde.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der EinfĂŒhrung der Experimentierklausel haben wir die Hoffnung verbunden, dass sich neuartige Konzepte und innovative Ideen erproben lassen, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln. Es freut mich außerordentlich, dass mit dem Landkreis Wittenberg jetzt die erste Kommune diese Möglichkeit nutzt.“

Die Innenministerin betonte, dass das Projekt weit ĂŒber die Kreisgrenzen hinaus wichtig sei: „Mein Dank gilt dem Landkreis Wittenberg fĂŒr die Initiative und den KostentrĂ€gern fĂŒr die Bereitschaft, das Pilotprojekt zu unterstĂŒtzen. Allen Beteiligten wĂŒnsche ich viel Erfolg und ein gutes Gelingen.“

„Wir haben uns fĂŒr ein völlig neues Rettungsmittel entschieden, das es so noch nicht in Sachsen-Anhalt gibt. Nicht jeder Einsatz mĂŒndet in einen Transport ins Krankenhaus“, kommentiert Landrat Christian Tylsch das Modellprojekt, welches vom Landkreis entwickelt wurde. „Mit dem GemeindenotfallsanitĂ€ter haben wir das richtige Mittel in der Hand, um die hohe QualitĂ€t zu halten und sogar noch zu erhöhen und gleichzeitig dabei noch Kosten zu vermeiden“, so der Verwaltungschef. „Die rettungsdienstliche Versorgung in FlĂ€chenlandkreisen ist immer eine große Herausforderung und wir glauben, mit dem GemeindenotfallsanitĂ€ter den entscheidenden LĂŒckenschluss zu schaffen. Wir nehmen kein Rettungsmittel weg, wir tauschen keines aus. Wir bekommen ein Neues dazu” ergĂ€nzt Tylsch.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 die Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neuartige Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. Die Ergebnisse dieses Testbetriebes können spĂ€tere Grundlage fĂŒr eine entsprechende GesetzesĂ€nderung werden. Denkbar sind verschiedene Konzepte, unter anderem auch aus dem Bereich der Telemedizin.

Zuletzt haben der Landkreis Wittenberg sowie der Burgenlandkreis die EinfĂŒhrung eines sogenannten GemeindenotfallsanitĂ€ters im Rahmen der Experimentierklausel beantragt. Nach entsprechenden Verhandlungen mit den Antragstellern, den KostentrĂ€gern, der Ärztekammer und der KassenĂ€rztlichen Vereinigung einigte man sich darauf, beide Erprobungsprojekte zu ermöglichen. Die Genehmigungen gelten fĂŒr den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 mit der Option einer einjĂ€hrigen VerlĂ€ngerung. Der Burgenlandkreis wird seine Zulassung in der kommenden Woche ausgehĂ€ndigt bekommen.

WĂ€hrend der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug fĂŒr die Nutzung durch den GemeindenotfallsanitĂ€ter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf dank der Experimentierklausel ausnahmsweise von einem GemeindenotfallsanitĂ€ter als rettungsdienstlichem Personal fĂŒr den Rettungseinsatz besetzt werden.

Als GemeindenotfallsanitĂ€ter dĂŒrfen nur NotfallsanitĂ€ter zum Einsatz kommen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfĂŒllen:

– abgeschlossene Ausbildung als NotfallsanitĂ€ter,

– mindestens zweijĂ€hrige Berufserfahrung als NotfallsanitĂ€ter,

– 160-stĂŒndige Fortbildung zum GemeindenotfallsanitĂ€ter.

DarĂŒber hinaus muss sichergestellt sein, dass der Rettungsdienst die Bevölkerung flĂ€chendeckend und bedarfsgerecht mit seinen Leistungen medizinisch versorgt.

Text: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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