Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz sogenannter Kugelbomben geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/14807) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14544). Wie die Abgeordneten darin schrieben, kam es im Zuge des Jahreswechsels 2024 auf 2025 zu mehreren Detonationen von Kugelbomben, teils mit tödlichem Ausgang.
Laut Bundesregierung handelt es sich bei Kugelbomben um GroĂfeuerwerk der Kategorie F4, das in Europa strengen Vorschriften unterliegt und nur fĂŒr den professionellen Gebrauch durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen ist. In Deutschland darf Feuerwerk dieser Kategorie der Antwort zufolge nur mindestens 21 Jahre alten Personen âmit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder BefĂ€higung (fĂŒr die eine besondere Fachkunde nachgewiesen werden muss) ĂŒberlassen werdenâ. Damit dĂŒrfen Kugelbomben in Deutschland legal nicht von der Allgemeinheit erworben und verwendet werden, wie es in der Vorlage weiter heiĂt. Danach sind âder Erwerb und die Verwendung durch Nichtberechtigte von Feuerwerkskörpern der Kategorie F4â strafbar.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 05. Februar 2025
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