Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen beim E-Rezept warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Konkret geht es um das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘, mit dem Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten können, indem sie die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter der gematik und mit Hilfe seiner 51-Prozent-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung, die Spezifikationen – also die technischen Vorgaben – für dieses Verfahren am heutigen Donnerstag durchgesetzt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl die Seite der Leistungserbringer als auch die Seite der Kostenträger, stimmten dagegen. Das ist ein Novum.
Die ABDA warnt explizit davor, diese Technik in der Arzneimittelversorgung verfügbar zu machen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt dazu: „Das ‚CardLink-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle! Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung darf nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden. Dass das BMG in seinem selbst herbeigeführten Beschluss nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt, ist absolut inakzeptabel.“
Overwiening erinnert zudem daran, dass die Apothekerschaft – wie auch alle anderen Gesellschafter außer dem BMG – in den Gremien der gematik mehrfach auf die Unsicherheiten bei ‚CardLink‘ hingewiesen hat. „Wenn es der Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte zu schaffen, dann muss dieser genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die sicheren Apps der gematik bzw. der Krankenkassen. Diese Anwendungen unterliegen besonders strengen Anforderungen der gematik und werden durch diese zugelassen. Es ist den Patientinnen und Patienten unmöglich zuzumuten, bewerten zu können, welche Smartphone-Apps sicher sind und welche nicht. Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns.“
Foto: Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. (c) ABDA/DAV