DKG: Keine Einigung, kein Ende des Kliniksterbens

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den Ausgang der heutigen Bund-LĂ€nder-Verhandlungen zur Krankenhausreform. Dazu erklĂ€rt der DKG-Vorsitzende Dr. Gerald Gaß (Foto):

„Die Botschaft, die die heutige Bund-LĂ€nder-Runde an die Bevölkerung ausgesendet hat, lautet: Der kalte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft und das Kliniksterben werden weitergehen und sogar eine neue Dynamik entfalten. Weder der Bund noch die LĂ€nder werden den KrankenhĂ€usern den notwendigen Inflationsausgleich bei den Erlösen gewĂ€hren und lassen die Kliniken mit ihren hohen Verlusten aufgrund der gestiegenen Sach- und Personalkosten im Regen stehen. Es geht dabei weder um Rettungsgeld mit der Gießkanne noch um Almosen, sondern um die gesetzlich gebotene Anpassung der Erlöse.

Dabei ist völlig klar, dass die Verantwortung fĂŒr diesen Inflationsausgleich der Bund und damit die Bundesregierung trĂ€gt. Die Ansage, dass in einem 500 Milliarden Euro umfassenden Bundeshaushalt fĂŒr die Sicherung der Krankenhausversorgung kein Geld vorhanden ist, werden die Menschen in den betroffenen Regionen sicher weder verstehen noch akzeptieren.

Nach dieser Absage der Politik wird es fĂŒr die GeschĂ€ftsfĂŒhrungen in den KrankenhĂ€usern nahezu unmöglich, eine positive FortfĂŒhrungsprognose ihres Klinikstandortes im Rahmen der WirtschaftsprĂŒfung und der JahresabschlĂŒsse zu erreichen. Damit werden viele GeschĂ€ftsfĂŒhrungen von der Politik gezwungen, unmittelbar einen Antrag auf Insolvenz zu stellen, weil sie absehbar die Rechnungen des Krankenhauses sowie Löhne und GehĂ€lter nicht mehr bezahlen können. Das ist eine Katastrophe und stellt eine noch nie dagewesene Bedrohung, der fĂŒr die Gesundheitsversorgung wichtigsten Infrastruktur in Deutschland, dar.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ruft daher alle betroffenen KliniktrĂ€ger auf, einen sofortigen Antrag auf BetriebskostenzuschĂŒsse und Defizitausgleiche an die fĂŒr sie zustĂ€ndigen StĂ€dte und Landkreise zu stellen, um zu retten, was noch zu retten ist. Rechtlich sind die kommunalen Gebietskörperschaften in letzter Konsequenz fĂŒr die Sicherstellung der Krankenhausversorgung in ihren Regionen verantwortlich. Dies gilt völlig unabhĂ€ngig von der Frage, in welcher TrĂ€gerschaft die dortigen KrankenhĂ€user stehen. Dies werden sicher nicht alle StĂ€dte und Landkreise leisten können.

Wir fordern den Bundesgesundheitsminister und die BundeslĂ€nder erneut auf, das Kliniksterben und die durch die Verschiebung gewonnene Zeit noch zu nutzen, um massive LĂŒcken bei der Patientenversorgung zu verhindern.“

Text/Foto: DKG