Ausbau erneuerbarer Energien / Willingmann fordert schnelle und zugleich rechtssichere Genehmigungsverfahren

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Magdeburg/ST. Der Bundesrat hat am heutigen Freitag ĂŒber einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien beraten. Der Entwurf sieht schnellere und unkompliziertere Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. HierfĂŒr sollen unter anderem Verfahrensregelungen geĂ€ndert und das Klima als ausdrĂŒckliches Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert werden.

Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) unterstĂŒtzt die Gesetzesinitiative nachdrĂŒcklich. „Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist mit seinen Verordnungen und Nebengesetzen so etwas wie die Herzkammer des Planungs- und Genehmigungsrechts“, erklĂ€rte der Minister in seiner Rede in der LĂ€nderkammer. „Schaffen wir hier nicht klare, unmissverstĂ€ndliche Voraussetzungen, verpuffen möglicherweise alle ĂŒbrigen Maßnahmen.“

Aktuell sieht Willingmann, der in diesem Jahr auch Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) der BundeslĂ€nder ist, allerdings noch Nachbesserungsbedarf. „Die Verfahren mĂŒssen in Zukunft nicht nur schnell, sondern auch rechtssicher ausgestaltet sein“, forderte der Minister. „Wir können uns bei Planungs- und Genehmigungsverfahren keine Unsicherheiten leisten, die dann erst durch Auslegungshinweise oder Gerichtsurteile behoben werden. Die Änderungen mĂŒssen nicht zuletzt auch angesichts der notorisch dĂŒnnen Personaldecke in den Genehmigungsbehörden und dem leider noch immer unterschiedlichen Stand der Digitalisierung ebenso eindeutig wie praxistauglich sein.“

Unklarheiten gibt es aktuell etwa beim Schutzgut Klima, das in die allgemeinen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgenommen werden soll. Die Aufnahme wird von den LĂ€ndern zwar begrĂŒĂŸt. Fraglich ist jedoch, welche Anforderungen konkret im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes gestellt werden sollen. GeĂ€ndert werden soll auch eine Vorschrift zur DurchfĂŒhrung von Genehmigungsverfahren bei Repowering-Projekten – nach Inkrafttreten im August 2021 allerdings zum dritten Mal in nur zwei Jahren. Die LĂ€nder wĂŒnschen sich hier mehr KontinuitĂ€t in diesen komplexen Verfahren und warnen vor einer höheren Fehlerquote bei behördlichen Genehmigungsentscheidungen.

„Es muss also noch nachjustiert werden. Gelingt uns das nicht, ist zu befĂŒrchten, dass wir mehr Sand ins Getriebe streuen, statt das erhoffte Schwungrad anzuwerfen“, so Willingmann weiter. „Ich kann die Bundesregierung daher nur auffordern, die Hinweise, Anregungen, Maßgaben und VorschlĂ€ge der LĂ€nder aufzugreifen. Das Ziel ist klar und unstreitig. Den Weg mĂŒssen wir noch etwas ebnen.“

Quelle: Ministerium fĂŒr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) BD-LPSA