CDU-Fraktion zu Änderung im Bundesjagdrecht, Räuscher: Wolf kommt endlich ins Bundesjagdgesetz

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Der Bundestag hat in erster Lesung über die Regierungspläne für einen erleichterten, rechtsicheren Abschuss von Wölfen beraten. Zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sagt Alexander Räuscher (Foto), wolfs- und jagdpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:

„Die Wolfsdichte in Sachsen-Anhalt hat sich weiter erhöht und die wissenschaftlich erhobenen Zahlen des aktuellen Wolfsmonitoringberichtes belegen eindeutig: Wir müssen den Wolfsbestand in Sachsen-Anhalt wirksam regulieren. Es geht um den Schutz der Nutztiere und um die Sicherheit der Bevölkerung.“

Räuscher weiter: „Aufgrund des Drucks und nach langjähriger Forderung der CDU-Fraktion wird der Wolf in Kürze endlich in das Landesjagdrecht aufgenommen. Damit schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestandsregulierung durch Bejagung. Das heißt nicht, dass Wölfe sofort geschossen werden dürfen. Als nächster Schritt wäre für eine Erarbeitung von Managementplänen eine Festlegung von regionalen Populationsobergrenzen entscheidend.“

„Sachsen-Anhalt ist eine Kulturlandschaft und wir sollten uns an dafür bewährte Modelle orientieren, um dem Schutz von Nutztieren, Menschen und Natur Rechnung zu tragen und so die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.“, so Räuscher abschließend.

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Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Foto: Alexander Räuscher (c) Rayk Weber