Zustimmung zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Das Gesetz, das die Verteilung der 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ regelt, fand am 17. Oktober 2025 im Bundesrat die erforderliche Mehrheit.
Verteilung nach Königsteiner Schlüssel
Das Sondervermögen war im März 2025 durch eine Grundgesetzänderung geschaffen worden. Die Mittel werden nun nach dem Königsteiner Schlüssel unter den Ländern verteilt. Ein Drittel des Länderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen.
Investitionen in zentrale Infrastrukturbereiche
Die Länder können die ihnen zugewiesenen Mittel für Infrastrukturinvestitionen in folgenden Bereichen einsetzen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhauswesen und Pflege, Energie, Bildung und Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Das Gesetz legt zudem fest, in welchem Zeitraum die Mittel zu verwenden sind und welche Berichtspflichten gegenüber Bund und Ländern bestehen.
Hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
Bund, Länder und Kommunen stünden vor großen Herausforderungen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Einerseits gelte es, die Folgen globaler Krisen zu bewältigen, andererseits zentrale Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Energiewende voranzubringen. Eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur sei Voraussetzung dafür, staatliche Aufgaben effizient zu erfüllen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Besonders Länder und Kommunen stünden vor einem erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf – etwa in Schulen und Kitas, im Verkehrssektor, bei Energie- und Wärmenetzen, in Krankenhäusern, der digitalen Infrastruktur und im Bevölkerungsschutz. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen diese Defizite gezielt abgebaut werden.
Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Plenarsitzung des Bundesrates am 17.10.2025
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