Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorlĂ€ufige HaushaltsfĂŒhrung galt.
Mehr Ausgaben als 2024
Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fĂŒnf Prozent gegenĂŒber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). FĂŒr Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und KlimaneutralitĂ€t finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79).
Investitionsschwerpunkte
Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, MobilitĂ€t, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und Ă€uĂere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei fĂŒr die Modernisierung von Bahn-, StraĂen- und BrĂŒckeninfrastruktur eingeplant.
Drei zentrale Herausforderungen
Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschĂ€rfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende WirtschaftsschwĂ€che sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und Ă€uĂere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur StĂ€rkung der WettbewerbsfĂ€higkeit und zum Abbau von BĂŒrokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben wĂŒrden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprĂŒft.
Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten EinzelplÀne.
Wie es weitergeht
Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkĂŒndet werden. Es tritt rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.09.2025
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