Ab der Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April werden Gastronomen in Raucherkneipen selbst darĂĽber entscheiden können, ob in ihrer Kneipe gekifft werden darf. Das sagte JĂĽrgen Benad, GeschäftsfĂĽhrer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). „Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet“, sagte Benad. Sobald minderjährige Menschen in unmittelbarer Nähe sind, sei der Konsum aber definitiv illegal. (ZDFheute)
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