13,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im MĂ€rz 2023 als im Vormonat

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* 20,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im Januar 2022

* 1,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 gegenĂŒber Januar 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im MĂ€rz 2023 um 13,2 % gegenĂŒber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie bereits im Februar 2023 um 10,8 % gegenĂŒber Januar 2023 zugenommen hatte. Bei den Ergebnissen ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur GeschĂ€ftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistik zu beachten.

20,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im Vorjahresmonat

Im Januar 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 1 271 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 20,2 % mehr als im Januar 2022. Im Dezember 2022 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bereits um 19,7 % gegenĂŒber Dezember 2021 gestiegen.

Die voraussichtlichen Forderungen der GlĂ€ubiger aus den im Januar 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Im Januar 2022 hatten die Forderungen bei ĂŒber 1,4 Milliarden Euro gelegen.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2023 im Baugewerbe mit 246 FĂ€llen (Januar 2022: 206; +19,4 %). Danach folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 204 Verfahren (Januar 2022: 160; +27,5 %).

1,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 als im Vorjahrjahresmonat

Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen ist im Januar 2023 um 1,9 % gegenĂŒber Januar 2022 gestiegen. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Destatis am 19. April 2023

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