Willingmann will Akzeptanzgesetz im Dezember im Kabinett vorlegen

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Magdeburg. In den kommenden Jahren sollen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie Kommunen in Sachsen-Anhalt finanziell stĂ€rker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann kĂŒndigte am Donnerstag im Landtag an, dass er noch im Dezember dieses Jahres den Entwurf eines Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes im Kabinett vorlegen will. „Wir wollen Betreiber von Windkraft- und PV-Anlagen kĂŒnftig dazu verpflichten, eine Abgabe zu zahlen“, kĂŒndigte Willingmann an. Bei Windkraftanlagen rechnet der Minister mit ErtrĂ€gen von mindestens 30.000 Euro pro Anlage und Jahr, bei Photovoltaik mit 2.000 Euro je Hektar. „Die Einnahmen sollen in voller Höhe bei den Gemeinden, auf deren Gebiet solche Anlagen entstehen, verbleiben und dort GestaltungsspielrĂ€ume eröffnen“, erklĂ€rte der Minister.

Die Fraktion die Linke hatte am Donnerstag im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen vorgestellt. Nach Ansicht des Ministers „durchaus ein Beitrag fĂŒr die weitere Diskussion – mehr aber auch nicht“. Willingmann verwies darauf, dass sich die Fraktion an seinen Eckpunkten orientiert habe, die er bereits im Sommer vorgestellt hatte, sowie am ThĂŒringer Gesetzentwurf. „Einfach kopieren genĂŒgt nicht, um zu einem fundierten Gesetz zu kommen“, betonte er. „Dieser Entwurf ist zu kompliziert, um rasch in die praktische Anwendung zu kommen.“ Weiter erklĂ€rte der Minister: „Aktuell stimmen wir den Gesetzentwurf des Energieministeriums mit VerbĂ€nden und Kommunen ab. In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mich zudem mit meinen Amtskolleginnen und Kollegen in den LĂ€ndern intensiv zum Thema ausgetauscht und auf öffentlichen Veranstaltungen ĂŒber unsere Vorstellungen zur wirtschaftlichen Beteiligung diskutiert.“

Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere BundeslĂ€nder wie ThĂŒringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien verbindlicher regeln. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatten bereits in den Jahren 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese aber nun ebenfalls anpassen. Willingmann bedauerte im Landtag, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einer bundesweiten Lösung verweigert hat. „Bei der Energieministerkonferenz in Wernigerode Ende September haben wir uns unter den LĂ€ndern deshalb darauf verstĂ€ndigt, im Grundsatz vergleichbare Regelungen anzustreben, um BĂŒrger, Kommunen und Investoren nicht unnötig zu verunsichern“, erklĂ€rte der Minister. „Am Ende mĂŒssen alle LĂ€nder den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, FlĂ€chenziele erfĂŒllen. Sie sind daher auch alle auf breite Akzeptanz der Bevölkerung fĂŒr ihre Vorhaben angewiesen.“

Willingmann zeigte sich im Landtag optimistisch, dass Sachsen-Anhalt schnell zu entsprechenden Regelungen kommen wird: „Ich bin zuversichtlich, zum Jahresende einen fundierten, transparenten und vor allem verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen zu können. Der Zuspruch, die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien zu regeln, ist groß. Es geht darum, die Akzeptanz fĂŒr den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu erhöhen. Und deshalb werden wir auch zĂŒgig zu Ergebnissen kommen.“

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt