VdK: E-Rezept verunsichert viele Patientinnen und Patienten

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  • Sozialverband VdK sieht Vorteile durch das E-Rezept
  • Aber: VdK fordert, dass alle drei Varianten der E-Rezept-Einlösung flĂ€chendeckend angeboten werden

Seit Januar ersetzt das elektronische Rezept den altbekannten „rosa Zettel“. Doch in der Praxis kommt es noch zu Problemen in der Umsetzung. Das erfĂ€hrt der Sozialverband VdK immer wieder von seinen Mitgliedern.

Dabei sollte die Nutzung des E-Rezepts fĂŒr Patientinnen und Patienten sehr einfach sein. Das Rezept, das vorher in der Arztpraxis auf rosa Zetteln ausgedruckt worden ist, ist nun digital in einer stark gesicherten „Cloud“ abgespeichert. Um es einzulösen, gibt es drei Varianten:

1. Die Apotheke kann das Rezept ĂŒber die Gesundheitskarte abrufen und einlösen. Wichtig zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf dem zentralen E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur, der digitalen Plattform fĂŒr Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Karte dient lediglich dazu, Patientinnen und Patienten in der Apotheke zu verifizieren, sie fungiert sozusagen als SchlĂŒssel. Wer die Gesundheitskarte verlieren sollte, verliert nicht die verschriebenen Rezepte. Allerdings sollte der Verlust der Karte sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Ansonsten können Dritte mit der Karte auf die Rezepte zugreifen.

2. Das Rezept kann in der Apotheke ĂŒber die E-Rezept-App der Firma Gematik eingelöst werden. Patientinnen und Patienten können nach der Anmeldung in der App ihre verschriebenen Rezepte sehen und verwalten. Die Gematik trĂ€gt die Gesamtverantwortung fĂŒr die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform fĂŒr digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Der Bund hĂ€lt 51 Prozent der Firmenanteile. Die Firma achtet auf besondere Datensicherheit. Schon jetzt können E-Rezepte auch ĂŒber Apps von Apotheken oder bei Online-Apotheken eingelöst werden. Das funktioniert ĂŒber das Scannen des Rezeptcodes oder die NFT-Funktion der Gesundheitskarte. Die Krankenkassen planen weitere Apps.

3. Patientinnen und Patienten können in der Praxis einen Papierausdruck bekommen. Das ist ein Zettel mit einem Code darauf, der genauso von der Apotheke ausgelesen werden kann wie die Gesundheitskarte.

Das E-Rezept hat viele Vorteile: Es ist fĂ€lschungssicher, und es kann nicht mehr zu Unsicherheiten kommen, weil beispielsweise der Arzt noch eine handschriftliche Notiz hinterlassen hat. Außerdem kann die Apotheke viel einfacher erkennen, ob es Wechselwirkungen zwischen Medikamenten gibt, da alle Rezepte digital vorliegen. Folgeverschreibungen werden einfacher und sparen Zeit und Wege. Denn: Die Praxis kann ein Rezept – etwa nach einem Telefonat – einfach erstellen, und die Patientin kann sich das Medikament nur mit Vorzeigen der Versichertenkarte oder der App in der Apotheke geben lassen und muss nicht noch einmal in der Praxis vorbeigehen.

Deshalb unterstĂŒtzt der VdK das E-Rezept grundsĂ€tzlich. Doch viele Patientinnen und Patienten berichten auch von Problemen. Ilias Essaida, Referent fĂŒr Gesundheitspolitik beim VdK-Bundesverband, sagt: „Leider ist es so, dass viele Arztpraxen sich weigern, das E-Rezept auszudrucken. Als GrĂŒnde dafĂŒr werden teilweise Papierkosten oder das Fehlen eines geeigneten Druckers angegeben. Das sollte so nicht sein und ist aus unserer Sicht nicht zielfĂŒhrend. FĂŒr viele Patientinnen und Patienten ist der Ausdruck wichtig. Es gibt beispielsweise Menschen, die ihr Rezept ĂŒber eine Rezeptsammelstelle einlösen möchten. Andere wollen sehen, welche Medikamente ihnen verordnet worden sind – auch ohne gezwungen zu sein, die App zu nutzen. Und auch fĂŒr Pflegeheime ist der Aufwand bei der Medikamentenversorgung mit Ausdrucken derzeit noch wesentlich geringer als mit der Gesundheitskarte der Patientinnen und Patienten zur Apotheke zu fahren und nach der Rezepteinlösung wieder zurĂŒckzubringen.“

Ein weiteres oft genanntes Problem ist, dass viele Praxen die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung nicht nutzen. Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte durch das E-Rezept jetzt bis zu vier Rezepte (eine Initialverordnung und drei Wiederholungsverordnungen) fĂŒr einen bestimmten Zeitraum ausstellen. So mĂŒssen Patientinnen und Patienten nicht laufend fĂŒr ein Nachfolgerezept die Arztpraxis aufsuchen. Das ist vor allem fĂŒr jene gut, die chronisch erkrankt und gut eingestellt sind. Die Wiederholungsverordnungen erleichtern auch die Arbeit von Pflegeheim-Mitarbeitenden, die dadurch nicht jeden Monat oder jedes Quartal in die Praxis fahren mĂŒssen, um ein neues Rezept abzuholen. Noch einfacher wĂ€re es fĂŒr Pflegeheime, wenn sie bereits vor dem geplanten Start im Jahr 2025 teilweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen wĂŒrden, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, KrankenhĂ€user, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

Foto: (c) ABDA/DAV