Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.
Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen nun dem Profifußball in Rechnung stellen. „Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet. (ZDFheute)
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