GEW Sachsen-Anhalt: EnttĂ€uschende Entscheidung im Normenkontrollverfahren zur „Vorgriffsstunde“

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Am heutigen 7. MĂ€rz hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die sogenannte Vorgriffsstunde leider bestĂ€tigt. Mit großer BestĂŒrzung haben die beiden KlĂ€ger*innen diese gerichtliche Entscheidung nach einer mĂŒndlichen Anhörung zur Kenntnis genommen. Die Beamtin und der angestellte Lehrer, die sich als GEW-Mitglieder … Weiter