Im Wald gilt bis 15. Juli 2022 das Gebot – Hunde sind an der Leine zu fĂŒhren

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Demnach besteht fĂŒr Hunde jĂ€hrlich jeweils vom 1. MĂ€rz bis 15. Juli ein absoluter Leinenzwang. Dieser Zwang gilt sowohl fĂŒr die freie Landschaft als auch fĂŒr die angrenzenden öffentlichen Straßen. Damit wird den Brut- und Setzzeiten von Wildtieren Rechnung getragen. … Weiter