Sportstättenbauförderung 2023: 15,2 Millionen Euro für Sportstätten im Land

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Magdeburg/ST. Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Sportstättenbau in diesem Jahr mit 15,2 Millionen Euro. Insgesamt können 15 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 8,5 Millionen Euro und 89 Maßnahmen von Sportvereinen mit rund 6,7 Millionen Euro gefördert werden.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Mehr als 100 Anträge von Kommunen und Sportvereinen können berücksichtigt werden. Damit unterstützt das Land auch dieses Jahr die Sportfamilie dabei, attraktive und zukunftsfeste Sportstätten und Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist wortwörtlich ein zentraler Baustein für ein aktives Vereinsleben und ein Bundesland, das sportlich aktiv ist.“

Zu den ausgewählten Projekten (und Antragstellern) gehören u. a.:

–    Sanierung des Sporthallenbodens und Errichtung einer Beschattungsanlage an der Ehlesporthalle – Gemeinde Biederitz,

–    Sanierung eines Kunstrasenplatzes – Stadt Zerbst,

–    Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes im Friedensstadion – Stadt Halberstadt,

–    Revitalisierung der Skatehalle in der Andes Skatehalle Dessau‑Roßlau – Von der Rolle e. V.,

–    Dachsanierung der Schützenhalle und Schießstand – Schützenverein 1553 Gardelegen e. V.,

–    Anbau am Sportlerheim – Erster Sportverein Petersroda 1919 e. V.,

–    Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz – SV Irxleben 1919 e. V.,

–    Sanierung und Modernisierung Funktionsgebäude – SV Grün-Weiß Potzehne e. V. sowie

–    Neubau Funktionsgebäude für das Nachwuchsleistungszentrum des 1. FC Magdeburg.

Hintergrund:

104 ordnungsgemäß eingereichte Anträge wurden von der Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau auf die Prioritätenliste für das Jahr 2023 gesetzt. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V., der kommunalen Spitzenverbände, des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums für Inneres und Sport. Für die Prioritätenliste spielten u. a. die ausgewogene regionale Verteilung sowie sportfachliche Kriterien eine Rolle.

Das Landesverwaltungsamt prüft bereits alle ausgewählten Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche Prüfungen notwendig. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide erstellen.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) BD-LPSA