PrÀsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt geht in den Ruhestand

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Magdeburg. Der PrÀsident des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt, Michael Fock, beendet seine berufliche TÀtigkeit und tritt am 1. MÀrz seinen Ruhestand an.

Sachsen-Anhalts Ministerin fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto), wĂŒrdigte den 65-JĂ€hrigen zum Abschied: „Michael Fock hat die Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt mehr als drei Jahrzehnte mit geprĂ€gt und gestaltet. Er ĂŒberzeugte dabei mit seiner ausgezeichneten juristischen Kompetenz und seinem treffsicheren Blick fĂŒr die soziale Dimension des Einzelfalls. Er hat damit wĂ€hrend seines Berufslebens einen wichtigen Beitrag fĂŒr die Justiz, die Rechtspflege und die Menschen in unserem Land geleistet. Ich danke Herrn Fock fĂŒr sein berufliches Engagement und wĂŒnsche ihm fĂŒr den neuen Lebensabschnitt alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit.“

Michael Fock wurde 1958 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat er 1991 in den Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt ein, zuerst als Richter auf Probe. Es folgten berufliche Stationen als Richter am Sozialgericht Magdeburg und Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2002 wurde Michael Fock zum Direktor des Sozialgerichts Magdeburg ernannt. 2007 folgte die Beförderung zum VizeprÀsidenten des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt und im Juli 2015 zum PrÀsidenten des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt.

Michael Fock ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Magdeburg. Über seine Nachfolge wird demnĂ€chst entschieden.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenstĂ€ndige Gerichtsbarkeit in Deutschland und schĂŒtzt im Wesentlichen die sozialen Rechte der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger. Die Sozialgerichte entscheiden zum Beispiel bei StreitfĂ€llen mit Bezug zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung sowie in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe. In Sachsen-Anhalt gibt es drei Sozialgerichte (SG) in Halle (Saale), Dessau-Roßlau und in Magdeburg. Das höchste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt ist das Landessozialgericht (LSG) mit Sitz in Halle (Saale).

Quelle: Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt am 26. Februar 2024

Foto © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel