Geschwindigkeits- und Durchfahrtskontrolle nach Bürgerhinweisen
Möckern, Dorfstraße, 28.04.2026
Seit Beginn der Straßenbauarbeiten in Möckern kommt es zu vermehrten Bürgerhinweisen, dass insbesondere in der Dorfstraße in Möckern zu schnell gefahren und das Durchfahrtsverbot nicht eingehalten wird. Die Regionalbereichsbeamten Möckern haben diese Hinweise zum Anlass genommen vor Ort Geschwindigkeitsmessungen und Durchfahrtskontrollen durchzuführen. In der Dorfstraße gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Hierbei wurden zwei Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt und geahndet. Die höchste festgestellt Geschwindigkeit betrug 51 km/h und lag damit deutlich über dem Tempolimit.
Vor Ort gilt das Durchfahrtsverbot gemäß Zeichen 250 mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Die Polizisten stellten ungeachtet dessen ein vergleichsweise hohes Verkehrsaufkommen fest, aber bei dem Großteil der Durchfahrenden handelte es sich um Lieferverkehr oder tatsächliche um Anwohner.
„Anlieger frei“ – was heißt das?
Die Regionalbereichsbeamten haben die Verkehrsteilnehmer vor Ort bereits darüber aufgeklärt, dass es als „Anliegen“ nicht ausreichet, wenn man die entsprechende Straße lediglich als Abkürzung oder Schleichweg nutzen will. Das Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ würde grundsätzlich bedeuten, dass nicht einmal Anwohner die Straße befahren dürfen. Aus diesem Grund wird das Zusatzschild „Anlieger frei“ mit angebracht, welches die Einfahrt in eine eigentlich gesperrte Straße für Personen, welche dort wohnen, arbeiten, ein Grundstück besitzen, etwas liefern oder eine jemanden besuchen wollen erlaubt. Es dient dazu, den sog. Ziel- und Quellverkehr zuzulassen. Der Durchgangsverkehr ist jedoch weiterhin untersagt.
Titelfoto: Polizeirevier Jerichower Land am 28. April 2026
Foto 2: Polizei

Mann wirft Pflasterstein auf Fahrzeug
Burg, Wilhelm-Külz-Straße, 12:14 Uhr
Zur gestrigen Mittagszeit befuhr ein 20-jähriger Geschädigter mit seinem Pkw die Wilhelm-Külz-Straße, als plötzlich ein Passant einen Pflasterstein aufhob und ihn gezielt auf das Fahrzeug warf. Der Stein traf die Front des Fahrzeuges. Ein größerer Schaden am Pkw blieb aus. Dem Fahrzeugführer gelang es, trotz des großen Schocks, dass Fahrzeug sicher zum Stehen zu bringen. Dem Geschädigten gelang es zudem mit dem Beschuldigten Blickkontakt aufzunehmen.
Der 32-jährige beschuldigte Mann zeigte dem Geschädigten daraufhin den Mittelfinger und verließ den Ereignisort. Die Identität des Beschuldigten konnte im Nachgang durch die eingesetzten Beamten ermittelt werden. Wegen des Steinwurfs wurde gegen den Mann durch die Polizisten ein Ermittlungsverfahren gemäß § 315 b StGB – „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ eingeleitet und wegen des Zeigens des Mittelfingers eine Strafanzeige wegen Beleidigung aufgenommen.
Dem Geschädigten ist ein Schaden im unteren dreistelligen Bereich entstanden, zu Personenschäden kam es nicht. Die Tatmotivation des Beschuldigten ist bislang nicht bekannt.
