Ministerpräsident Sven Schulze startet Initiative Bürgerarbeit: „Wer arbeiten kann, soll auch mit anpacken“

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Magdeburg. Ministerpräsident Sven Schulze hat heute im Beisein von Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne und Innenministerin Dr. Tamara Zieschang gemeinsam mit Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern die Vereinbarung zur Initiative Bürgerarbeit Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Ziel ist es, Menschen wieder stärker an Beschäftigung heranzuführen, Eigenverantwortung zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Modellstart ab 1. Juli 2026

Mit der Vereinbarung bekräftigen Land, Kommunen, Arbeitsverwaltung und Wirtschaft ihren gemeinsamen Willen, die Initiative Bürgerarbeit Sachsen-Anhalt umzusetzen und weiterzuentwickeln. Anlass ist auch das Inkrafttreten der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026.

Unterzeichnet haben neben Ministerpräsident Sven Schulze auch:

  • Torsten Narr, Geschäftsführer operativ der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit
  • Christian Tylsch, Präsidiumsmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Landrat des Landkreises Wittenberg
  • Inga Otte-Sonnenschein Erste Beigeordnete des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt
  • Klaus Olbricht, Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg
  • Sascha Gläßer, Präsident der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
  • Andreas Dieckmann, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg
  • Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle (Saale)

Ministerpräsident Sven Schulze sagt: „Tag für Tag gehen in Sachsen-Anhalt viele Menschen arbeiten und leisten ihren Beitrag für unser Land. Mir ist wichtig, dass sie sich darauf verlassen können, dass unser Sozialstaat hilft, wo Hilfe gebraucht wird, und gleichzeitig Leistung einfordert, wo Leistung möglich ist. Für mich gehören Fördern und Fordern zusammen. Ich will, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt sicher sein können, dass sich Leistung lohnt und dass unser Sozialstaat verlässlich bleibt. Wir lassen niemanden allein. Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Aber: Wer arbeiten kann, der soll auch mit anpacken. Wir erwarten Eigenverantwortung von denen, die arbeiten können. Das ist mein Verständnis von Gerechtigkeit. Bürgerarbeit kann dafür ein wichtiger Schritt sein.“

Ziel: Eigenverantwortung und gesellschaftliche Teilhabe stärken

Die Initiative richtet sich an Menschen, die schon lange keine Arbeit mehr haben und besondere Unterstützung brauchen, um wieder in Beschäftigung zu kommen, sowie an arbeitsfähige Asylbewerber, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen. Dafür werden zwei bestehende Instrumente intensiver und zielgerichteter genutzt: Arbeitsgelegenheiten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ziel ist es, Menschen schrittweise an Beschäftigung heranzuführen, Eigenverantwortung zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Pilotregion Mansfeld-Südharz

Die Initiative Bürgerarbeit startet modellhaft ab 1. Juli 2026. Pilotregion für Arbeitsgelegenheiten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist der Landkreis Mansfeld-Südharz.

Im Burgenlandkreis werden neue Ansätze sowohl im Bereich des SGB II als auch bei Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erprobt.

Im Salzlandkreis werden zusätzliche Maßnahmen nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen.

Gemeinsame Verantwortung

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt den politischen Rahmen und begleitet die Umsetzung. Jobcenter und Arbeitsverwaltung sind für Aktivierung, Zuweisung und Begleitung zuständig. Landkreise und kreisfreie Städte organisieren geeignete Einsatzfelder vor Ort. Die Kammern begleiten die Initiative insbesondere mit Blick auf Wettbewerbsneutralität und den Übergang in reguläre Beschäftigung.

Eine erste gemeinsame Bilanz der Initiative ist für November 2026 vorgesehen. Auf Grundlage der Erfahrungen soll über die weitere Entwicklung der Initiative beraten werden.

Reguläre Arbeitsplätze werden nicht ersetzt

Arbeitsgelegenheiten dienen ausschließlich der Aktivierung und der Heranführung an Beschäftigung. Sie müssen zusätzlich sein und dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Reguläre Arbeitsplätze werden nicht ersetzt. Mögliche Einsatzfelder liegen unter anderem in den Bereichen kommunale Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Tourismus, Kultur und Heimatpflege, soziale Dienstleistungen, Integration, Sport und Ehrenamt.

Die Vereinbarung regelt ausschließlich arbeitsmarkt- und integrationspolitische Maßnahmen. Fragen des Aufenthaltsrechts, der Staatsangehörigkeit oder einer Einbürgerung sind nicht Gegenstand der Vereinbarung.

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Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 23. Juni 2026

Foto: Ministerpräsident Sven Schulze © Rayk Weber