Tschernich-Weiske: Ausdrückliche Regelung von Kinderbesuchen
Magdeburg. Im Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt ist die Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes beraten und beschlossen worden. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske (Foto), begrüßt insbesondere die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung für Besuche von Kindern. „Diese wichtige Neuerung geht auf eine Initiative des Landesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen Sachsen-Anhalt zurück und wurde von der CDU-Fraktion in Form eines Änderungsantrags in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Für die CDU-Fraktion war es ein besonderes Anliegen, die Besuche von Kindern der Angehörigen gezielt zu unterstützen und dies auch gesetzlich festzuhalten. Gerade dort, wo der Kontakt für beide Seiten einen nachweisbaren Vorteil bringt, sollen Kinder entsprechende Berücksichtigung erfahren. Die gesetzliche Verankerung setzt damit ein klares Zeichen: Das Wohl der Kinder und die Bedeutung familiärer Bindungen werden auch im Maßregelvollzug ernst genommen“, so Tschernich-Weiske.
Darüber hinaus werde mit den vorliegenden Änderungen nun auch auf Landesebene der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. „Für die CDU-Fraktion ist das ein wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und das Landesrecht konsequent weiterzuentwickeln“, betont die rechtspolitische Sprecherin.
Foto: Karin Tschernich-Weiske ( c) Rayk Weber
