Die Europäische Staatsanwaltschaft hat vor dem Magdeburger Landgericht Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 20 Millionen Euro erhoben. Insgesamt fünf Personen wird demnach vorgeworfen, über zwei Mineralölfirmen in Sachsen-Anhalt sogenannte Designer-Kraftstoffe vertrieben zu haben. Diese chemisch modifizierten Produkte unterliegen grundsätzlich nicht der Energiesteuer für Diesel; es sei denn, sie werden wie in diesem Fall als Dieseltreibstoff verwendet. (MDR Aktuell)
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