Landesregierung bringt Kulturfördergesetz in den Landtag ein

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Magdeburg. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt gesetzlich zu verankern. Das Kabinett hat heute, nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, den Gesetzentwurf zur Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt (Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt – KulturFöG LSA) dem Landtag zur Abstimmung zugeleitet. Das Kulturfördergesetz etabliert einen gesetzlichen Rahmen der Kulturförderpolitik und bündelt erstmals gesetzliche zentrale kulturelle Regelungen. Ziel ist es, das kulturelle Leben in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu fördern.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto): „Die gesetzliche Verankerung wird als starkes kulturpolitisches Signal und als lang erwartete Stärkung der Kulturlandschaft gewertet. Sie schafft verlässliche Perspektiven für Einrichtungen und Kulturschaffende in unserem Land. Der Entwurf ist das Ergebnis eines intensiven Vorbereitungsprozesses und einer breiten Anhörung, deren Rückmeldungen ganz überwiegend zustimmend waren.“ Das Kulturfördergesetz setze den Verfassungsauftrags aus Artikel 36 der Landesverfassung um und schließe eine bisher bestehende Regelungslücke zwischen dem Verfassungsgebot und der bereits praktizierten Kulturförderung durch die Kulturförderrichtlinie des Landes.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 26. August 2025