Isolationspflicht für Infizierte auch im neuen Jahr / 3. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt gilt ab 1. Januar 2023

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Magdeburg. Für Covid-19-Infizierte gelten weiterhin bestimmte Regeln für die Absonderung (häusliche Isolation). Basis dafür ist die 3. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.  
 
Für alle infizierten Personen wird die Dauer der Absonderung (häusliche Isolation) für 5 Tage angeordnet. Es wird dringend empfohlen, beginnend nach Tag 5 wiederholt eine (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und sich in Selbstisolation zu begeben, bis das Testergebnis negativ ist.
 
Während der häuslichen Isolation ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen.
 
Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten weitere besondere Regeln. Diese dürfen nach den 5 Tagen der häuslichen Isolation die Tätigkeit erst wieder aufnehmen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren und frühestens am Tag 5 ein negativer Nukleinsäure-Amplifikationstest oder zertifizierter Antigentest abgenommen wurde (Freitestung). Sollte das Ergebnis einer versuchten „Freitestung“ positiv sein, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit für 2 weitere Tage untersagt. Danach ist eine weitere Testung möglich.
 
Die Beschäftigten dürfen zur Abnahme des Tests die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg verlassen und das Testzentrum auf direktem Weg aufsuchen. Bei einer Freitestung ist das negative Testergebnis auf Verlangen der Gemeinschaftseinrichtung, dem Arbeitgeber oder der Landeshauptstadt Magdeburg zu übermitteln.
 
Empfehlung für Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen (Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall haben oder hatten) gibt es weiterhin keine behördliche Quarantäneanordnungen. Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für die Dauer von 5 Tagen selbstständig Kontakte zu reduzieren, insbesondere zu Personen aus Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Zusätzlich wird in dieser Zeit eine tägliche (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.
 
Die 3. Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen wurde im Amtsblatt 35/2022 am 23. Dezember veröffentlicht und ist einsehbar unter:
www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Amtsblatt/index.php?NavID=37.672&object=tx|37.51557.1&La=1&
 
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Januar 2023. In Abhängigkeit der Entwicklung der Fallzahlen im Januar wird über den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung entschieden.

Foto/pixabay

Text: Landeshauptstadt