Innerhalb der letzten 5 Jahre Rückgang der Insolvenzanträge in Sachsen-Anhalt um 13,6 %

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Magdeburg/ST. 2022 wurden bei den zuständigen Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalts 2 944 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 463 Anträge bzw. 13,6 % weniger als noch 2018.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt 3,1 % weniger Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Damit setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Die Anträge betrafen 2 138 Verbraucherinnen und Verbraucher, 477 ehemals selbstständig Tätige, 298 Unternehmen und 31 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä. sowie Nachlässe und Gesamtgut).

Die Anzahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %. Das waren 37 Anträge weniger als 2021. Gegenüber 2018 war der Rückgang noch größer. Insgesamt wurden 7,4 % weniger Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens von den Gerichten gemeldet.

Bei den ehemals selbstständig Tätigen zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den Insolvenzverfahren insgesamt. 2022 wurden 11,3 % weniger Anträge als im Vorjahr und 17,9 % weniger als 2018 gestellt.

Etwas anders entwickelten sich die Unternehmensinsolvenzen. Gegenüber 2021 wurde ein leichter Anstieg um 4,6 % beobachtet. Im Vergleich zu 2018 sank die Anzahl der Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens allerdings um 38,0 %.

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